Ich sitze in Unterbesetzung auf einer grundsätzlich mit A12 bewerteten Stelle und die A12 scheint gerade abgezogen worden zu sein. Was mich nicht groß stört und ich im Gegenteil (für einen begrenzten Zeitraum) auch auf meine Zustimmung trifft. Ich kann in nächster Zeit sowieso nicht A12 werden und die Kollegin, für welche die Stelle "von mir weg" geholt wurde, geht deutlich genug vor mir in Pension. Wenn die A12 "bei mir" nur ungenutzt rumläge, ist sie (übergangsweise) bei der Kollegin in aktiver Nutzung besser aufgehoben.
Dass ich das locker sehe, liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Sozialgerichtsbarkeit Hessen "freie Stellen" meiner ganz persönlichen Erfahrung nach nicht frei lässt. Das habe ich hier am eigenen Leib (positiv) erfahren und geht dann wohl konträr zu bazongas Erfahrungen in Berlin.
Allgemein zum Ausgangspost bzw. Nrn. #4-#7:
#4 - Personalentwicklung:
Da bin ich bei Araya. So viel Eigenverantwortung sollte jeder haben, a) zu der Berufswahl zu stehen, die er getroffen hat oder b) wenn diese sich warum auch immer als falsch herausstellt (kann passieren) sich selbst darum zu kümmern, wie es weitergehen soll.
#5 - eine Stelle in Unterbesetzung bekleiden ist unfair:
Nö, ist es nicht. Wenn man jemand "ausbeförderten" beerbt, dauert es in der Regel eine ganze Weile, bis die Arbeitsqualität des Einsteigers die des Vorgängers erreicht. Bis der Neue nicht genauso gut ist wie der Alte, ist die Unterbesetzung gerechtfertigt. Das hat dann nix mit "Hochbuckeln" zu tun, sondern damit, seinen neuen Job gescheit zu lernen. Zu letzterem sehe ich den Dienstherr allerdings auch in der Fortbildungspflicht.
#7 - Das JM hat auch Rechtspfleger, und die müssen nicht als Rechtspfleger arbeiten:
_bazonga_: Ich meine das jetzt wirklich nicht patzig: Was hindert dich denn, zum JM zu gehen? Deine Aufgaben an deinem Gericht reizen dich nicht, die Aufgaben, die das JM hat, schon - die Lösung scheint mir da doch sehr offensichtlich zu sein?