Erbschein, wenn Frage über den TV ungeklärt

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    nun in Nachlassangelegenheiten nochmals eine Frage von mir.

    Ich habe einen Erbscheinsantrag vorliegen. Es gibt ein Testament, in dem RA 1 als TV bestellt wurde. In einem zeitlich späteren Testament wurde RA 2 zum TV bestellt. Auf Testament 1 ist ein zeitlich nochmals späterer Vermerk angebracht worden, dass nun doch RA 1 TV sein soll. Die möglichen TVs streiten sich nun, wer TV sein soll. Auf einen Feststellungsbeschluss des Gerichts hin wurde Rechtsmittel eingelegt. Daher ist die Frage, wer TV ist, aktuell nicht abschließend geklärt.

    Der Alleinerbe hat nun einen Erbscheinsantrag gestellt. Im Erbschein ist meines Wissens nach nur zu vermerken, dass eine TV angeordnet wurde, jedoch nicht, wer TV ist.

    Ich will mich nur kurz rückversichern, ob ich den Erbschein trotz der ungeklärten TV-Frage erteilen kann? Ich bin der Meinung, dass das gehen sollte, würde meine Hand aber nicht dafür ins Feuer legen.

    Über Antworten bin ich dankbar.

    Liebe Grüße :)

  • Ja kannst du.

    Und jetzt kommt der Witz: Zur Not ist bis zur Klärung der Frage, wer nun der wirkliche TV ist, sogar ein Pfleger „für den unbekannten TV“ zu ernennen, damit jemand für den Nachlass handlungsfähig ist. Der Erbe hat ja keine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ja kannst du.

    Und jetzt kommt der Witz: Zur Not ist bis zur Klärung der Frage, wer nun der wirkliche TV ist, sogar ein Pfleger „für den unbekannten TV“ zu ernennen, damit jemand für den Nachlass handlungsfähig ist. Der Erbe hat ja keine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse.

    Um Himmels Willen, davon habe ich noch nie gehört...

    Hast du da eine Rechtsgrundlage?

    Ich lese das Ganze heute mal nach...

  • Siehe hier bei ähnlichem Sachverhalt bzw. unklarer Frage, wer TV ist.

    DippelRipfl
    5. März 2018 um 10:29

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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