Ändert sich die Höhe der Aufwandspauschale gem. § 1878 BGB zum 01.01.2024 ?
Änderung der Aufwandspauschale von 425.--€
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Meinst Du die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung? Der "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes" (BetrInASG) ist am 19.10.2023 vorerst an die Ausschüsse verwiesen worden. Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Link.
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Am 8.11.23 war SV-Anhörung im Rechtsausschuss. Wenns was wird, erhöht sich(auch) die Aufwandspauschale um 24 €.
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Deutscher Bundestag - Sachverständige: Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für Betreuer...Die von den Koalitionsfraktionen geplante Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer war Thema…www.bundestag.de
Link zu den Stellungnahmen in Anhörung.
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Bundestag hat das Gesetz am 17.11.23 verabschiedet. Gesetzt den Fall, das Gesetz passiert (am 15.12.23) auch den Bundesrat, erhöhen sich alle Aufwandspauschalen, die am 1.1.24 oder später iSd § 1878 Abs. 3 BGB fällig werden, von 425 auf 449 €.
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