Hallo,
Ich habe ein notarielles Testament in dem der Erblasser seine Lebensgefährtin als Erbin eingesetzt hat, ersatzweise deren Schwester, bezeichnet mit Vor und Nachname wohnhaft in England.
Die Lebensgefährtin ist vorverstorben, sodass die Ersatzerbin nunmehr berufen ist.
Es liegt weder ein Geburtsdatum, noch eine Anschrift dieser Ersatzerbin vor. Die Lebensgefährtin selbst war Iranerin.
Die gesetzliche Erbin begehrt nunmehr Anordnung einer Nachlasspflegschaft.
Sie wendet ein, dass in Ermanglung des Vorliegens näherer Daten der Ersatzerbin sei diese Person wahrscheinlich gar nicht existent und von der Lebensgefährtin erfunden.
Ferner kündigt diese an das Testament anfechten zu wollen. Hierfür sei ein adäquater Antragsgegner erforderlich?!
Nun gut.
Es ist Grundbesitz im Nachlass.
Das Testament konnte der Ersatzerbin bislang auch nicht eröffnet werden.
Meine Frage ist jetzt:
Ist das ein Fall für eine Nachlasspflegschaft oder eher eine Abwesenheitspflegschaft?!
Ob diese Schwester existiert oder wenn ja noch lebt lässt sich von hieraus so nicht ermitteln.