Hallo zusammen,
in meiner Akte wurde 2013 ein für das Grundbuchberichtigungsverfahren beschränkter Erbschein erteilt.
Da nunmehr weiteres Vermögen aufgetaucht ist, soll nun ein erweiterter Erbschein (für die nun bekannt gewordenen Betrag) erteilt werden. Geht das? Und wenn ja, richtet sich das dann noch nach der KostO?
VG
Lucky