Hallo, ich habe zuvor die Suchfunktion benutzt, aber falls ich was übersehen habe, bin ich für einen Hinweis dankbar.
Ich habe hier einen Antrag auf Grundbuchberichtigung wegen einer Erbteilsübertragung vorliegen. Betroffen sind eine Reihe von Grundbüchern. Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft mit Untererbengemeinschaften etc. Innerhalb dieser Untererbengemeinschaften kommt es zur Erbteilsübertragung durch einen Miterben an seine Tochter.
Eingetragen war 1930 ursprünglich eine Erbengemeinschaft, bestehend aus A (Vater) ,B,C und D (Kinder). Übertragung worden ist der Erbteil an dem Nachlass der Mutter.
In einem der Grundbücher war jedoch nie die Erbengemeinschaft, sondern nur B,C und D zu je 1/3 Anteil eingetragen worden im Jahr 1932 (andere Eintragungsgrundlage, habe die alten Akten eingesehen, A war zwischenzeitlich verstorben). Deswegen habe ich zwischenverfügt, der Notar wollte insoweit den Antrag zurücknehmen.
Jetzt ist vorher bereits eine Erbteilsübertragung eingetragen worden im Jahr 2019 auf X, auch in dem Grundbuch, indem keine Erbengemeinschaft bestand ursprünglich.
Ich würde mir zwar wirklich gerne eher die Hand abhacken, aber ich kann auf Grund der Sachlage nicht so tun, als hätte es es übersehen.
Ich müsste doch gegen die Eintragung des X "gemäß Erbteilsübertragung vom ... berichtigt" einen Amtswiderspruch eintragen, oder