Hallo liebe Forenmitglieder*innen,
ich möchte sehr gerne Rechtspflegerin werden, habe aber Bedenken, dass es an der amtsärztlichen Untersuchung vor dem Beginn des Studiums scheitern könnte.
Daher möchte ich euch gerne um Rat fragen.
Meine Situation ist folgende:
Ich befinde mich nun zum 2. Mal in der Psychotherapie aufgrund einer Phobie. Dank meiner Therapeutin konnten wir aktiv daran arbeiten, sodass die Phobie nun kaum noch Probleme bereitet und die Therapie bald abgeschlossen ist. Das 1. Mal hatte ich eine Therapie als Minderjährige zu Schulzeiten aufgrund von familiären Problemen, die sich entsprechend auf mich ausgewirkt haben.
Die zweite Therapie wird abgeschlossen sein, bevor ich mich für den nächsten Durchlauf in Hessen bewerben werde. Nun habe ich aber Bedenken, dass die Therapien bereits ein K.O.-Kriterium darstellen könnten. Leider steht ja die amtsärztliche Untersuchung auch erst dann an, wenn man den Bewerbungsprozess vollständig durchlaufen hat.
Kann mir jemand sagen, ob man privat die Möglichkeit hat, einen Termin beim Amtsarzt zu bekommen, um sich entsprechend "durchchecken" zu lassen?
(Mir ist bewusst, dass man das privat bezahlen muss und es bestimmt nicht günstig ist). Wäre schön bereits im Vorfeld zu wissen, ob man ungeeignet ist oder nicht.
Eine weitere Frage lautet:
Freundinnen von mir studieren Lehramt. Hierbei ist es so, dass sie, sollten sie nicht verbeamtet werden, immer noch die Möglichkeit hätten, als Angestellte tätig zu sein.
Das heißt, im Zweifelsfall haben sie dennoch die Möglichkeit, ihren Traumberuf auszuüben. Gibt es diese Möglichkeit auch für Rechtspfleger*innen?
Liebe Grüße,
Marie-Lou
Amtsärztliche Untersuchung bereits vor Bewerbung möglich? / Rechtspflegerin werden ohne Verbeamtung
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Sorry, aber in der Justiz gibt es für Rechtspfleger:innen keine Möglichkeit der Einstellung als Angestellte.
Wegen einem Termin beim Amtsarzt ruf am besten bei deinem zuständigen Landkreis an. Dort können sie dir auch sagen, ob sie ein Durchchecken im Vorfeld überhaupt machen und was dich das dann kostet.
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Wie sieht es denn aus, wenn man das ok vom Amtsarzt bekommt, aber die Sperrfrist bei der privaten Krankenversicherung noch nicht abgelaufen ist? Bei den meisten Krankenkassen liegt dies Frist bei 5 Jahren, die seit der abgeschlossenen Therapie vergangen sein müssen.
Gibt es die Möglichkeit, als Anwärter zunächst gesetzlich versichert zu sein, bis dann entsprechend 5 Jahre vergangen sind und man dann in die private Krankenversicherung wechseln kann? -
Eine psychische Erkrankung mit laufender oder abgeschlossener Psychotherapie steht einer Verbeamtung wohl nicht mehr in jedem Fall entgegen. Scheinbar werden – wohl aufgrund des Fachkräftemangels - kaum noch Anwärter abgelehnt, weil sie den Gesundheitstest nicht bestehen.
In der lokalen Tageszeitung war hierzu heute ein ausführlicher Artikel:
Betroffene erzählt: Warum Beamte keine Therapie machen dürfen – zumindest offiziellwww.gmuender-tagespost.deIch hoffe der Link funktioniert.
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Vielen Dank für die Rückmeldung, Stefan!
Der Link funktioniert. Prima Artikel! -
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Gibt es die Möglichkeit, als Anwärter zunächst gesetzlich versichert zu sein, bis dann entsprechend 5 Jahre vergangen sind und man dann in die private Krankenversicherung wechseln kann?Prüf doch mal, ob Du nicht auch in der aktuelllen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied bleiben kannst. Die PKV "nervt" doch "nur" mit Wartezeiten für die "Vorerkrankung" und dem Ausschluß der Kostenerstattung für Psychotherapie - so habe ich die Bedingungen verstanden.
Ungefragter Hinweis wegen des Vorcheckens: Das würde ich meiner Tochter nicht raten - ich würde den bisherigen Behandler fragen, ob aus seiner Sicht aktuell eine schwere psychische Auffälligkeit vorliegt und ob er das auch gegen "Bezahlung aufschreibt" - das sollte dann als Sicherheit reichen.
"Eigentlich" beurteilt der Amtsarzt, ob es wahrscheinlich ist, dass mit einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zu rechnen ist.
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Bei mir wurde eine Lebenszeitverbeamtung aufgrund psychischer Erkrankung vorerst abgelehnt. Im Widerspruchsverfahren erhielt ich jedoch die Verbeamtung. Es kommt hier immer auf den Einzelfall an. Im Zweifel müsste man eben ein psychiatrisches Gutachten einholen, wenn der Diensherr das fordert. In Thüringen hätte ich auch ohne Lebenszeitverbeamtung im Angestelltenverhältnis als Rechtspflegerin weiterarbeiten können.
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Der Amtsarzt wird erst auf Auftrag durch die Einstellungsbehörde tätig, insofern schließe ich mich da meinen Vorschreibern an.
Eine Einstellung als Tarifbeschäftigte ist zumindest in NRW möglich: Das gibt es hier bei Volljuristen, die zu alt für eine Verbeamtung sind.
Klar, du kannst auch als Beamter gesetzlich versichert bleiben: Das ist teurer. M.E. wird in Hessen dazu aber ein Zuschuß gezahlt.
Bist du schwerbehindert ? Schwerbehinderte werden gerne genommen, da die Justiz, zumindest in NRW, die Quote nicht erfüllt.
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Ein Vorab-Check beim Amtsarzt bringt m.E. nicht viel. Der Amtsarzt macht „nur“ die ärztliche Untersuchung, die Bewertung und Entscheidung trifft die Einstellungsbehörde (Land bzw. OLG). Das hier ein gewisser Spielraum besteht zeigt wohl auch der Fall von Akela.
Das inzwischen, in einigen Bundesländern, Rechtspfleger auch im Angestelltenverhältnis eingestellt werden zeigt, dass die Dienstherrn (zumindest teilweise) flexibler werden, um die Stellen überhaupt noch besetzen zu können.
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