Vom Verfahrensbevollmächtigten der Mutter eines minderjährigen Kindes wird in einem Einbenennungsverfahren ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Mutter gestellt.
Der eigentliche Antrag würde später gestellt werden, vorab ist schon mal ein Entwurf des Antrags zur Entscheidung beigefügt. Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse würde nachgereicht werden.
M. E. kann der VKH-Antrag nur positiv beschieden werden, wenn u.a. der Antrag schon gestellt ist.
Wie macht Ihr das in solch einem Fall?