Ich habe hier ein Ersuchen der Stadtpolizeibehörde L*** in Slowenien, die ersucht eine Anhörung in einem Bußgeldverfahren zuzustellen.
Fragen:
- Bin ich überhaupt zuständig, da es sich ja nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt?
- Welche Vorschriften sind maßgebend?
- In welcher Form habe ich den Bußgeldbescheid zuzustellen (wenn ich denn zuständig bin)?
Das Ersuchen ist vom 10.07.2023 und hat schon eine kleine Odyssee hinter sich.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.