Hallo Zusammen,
ich sitze seit kurzem auf der RAST und wir haben hier naturgemäß in C und F nun das Vergnügen mit der eAkte.
Mir stellt sich jedes Mal die Frage, wie ich das mit der Unterschrift der Antragsteller nun zu handhaben habe.
Es gibt Meinungen in unserem Hause, die sagen, meine Singatur in e2A würde die Unterschrift der Antragsteller "beurkunden". Das halte ich aber für schwierig, da sie ja eben keine Unterschrift geleistet haben, ich könnte ja höchstens damit beurkunden, dass mir mündlich eine Zustimmung gegeben wurde.
Bisher habe ich die Anträge ausgedruckt, sie unterschreiben lassen und sodann zur Geschäftsstelle zum einscannen gegeben. Irgendwie ja Banane
Gibt es da eine herrschende Meinung zu?