Guten Morgen,
ich habe in Abt. II des GB einen gelöschten Bodenreformsperrvermerk (Artikel 233 §§ 11 ff. EGBGB) eingetragen.
Nunmehr soll das betroffene Grundstück lastenfrei übertragen werden.
Kann die o.g. Belastung ohne Weiteres gelöscht werden? Falls ja, vermerke ich die Löschung im GB "von Amts wegen gelöscht"? Habe ich ggf. noch etwas zu beachten?