Hallo zusammen,
im hiesigen Gericht weiß leider keiner so richtig weiter, deshalb versuche ich hier mal mein Glück:
Uns liegt ein Antrag für eine Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der X-GmbH vor.
Bewilligung etc. alles in Ordnung.
Des Weiteren liegt ein Antrag auf Eintragung einer Vormerkung im Range danach gem. Ziff. III der Urkunde vor.
Unter Ziff. III der Urkunde steht, dass der Grundstückseigentümer sich gegenüber dem Berechtigten im Wege eines echten Vertrages zugunsten Dritter verpflichtet.
Bewilligt und beantragt wurde dann eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Berechtigten.
Die Frage ist jetzt: wer ist der Berechtigte bzgl. der Vormerkung?
Uns ist klar, dass die Vormerkung halbspaltig eingetragen werden muss.
Allerdings wissen wir nicht, wer jetzt bei der Vormerkung als Berechtigter eingetragen werden muss.
wir hatten überlegt, es wie folgt einzutragen:
"Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und auf Eintragung eines Berechtigungswechsels bezüglich Abt.II (davor), für die X-GmbH. Bezug..."
oder nur:
"Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung eines Berechtigungswechsels bezüglich Abt.II (davor), für die X-GmbH. Bezug..."
Allerdings finden wir das alles nicht sonderlich passend..
Vielleicht hat ja jemand so einen Fall schon gehabt und kann uns da weiterhelfen.
Danke im Voraus!