Vormerkung beschränkt persönliche Dienstbarkeit ungewisser Berechtigter/ Vertrag zugunsten Dritter

  • Hallo zusammen,

    im hiesigen Gericht weiß leider keiner so richtig weiter, deshalb versuche ich hier mal mein Glück:

    Uns liegt ein Antrag für eine Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der X-GmbH vor.

    Bewilligung etc. alles in Ordnung.

    Des Weiteren liegt ein Antrag auf Eintragung einer Vormerkung im Range danach gem. Ziff. III der Urkunde vor.

    Unter Ziff. III der Urkunde steht, dass der Grundstückseigentümer sich gegenüber dem Berechtigten im Wege eines echten Vertrages zugunsten Dritter verpflichtet.

    Bewilligt und beantragt wurde dann eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Berechtigten.

    Die Frage ist jetzt: wer ist der Berechtigte bzgl. der Vormerkung?

    Uns ist klar, dass die Vormerkung halbspaltig eingetragen werden muss.

    Allerdings wissen wir nicht, wer jetzt bei der Vormerkung als Berechtigter eingetragen werden muss.

    wir hatten überlegt, es wie folgt einzutragen:

    "Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und auf Eintragung eines Berechtigungswechsels bezüglich Abt.II (davor), für die X-GmbH. Bezug..."

    oder nur:

    "Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung eines Berechtigungswechsels bezüglich Abt.II (davor), für die X-GmbH. Bezug..."

    Allerdings finden wir das alles nicht sonderlich passend..

    Vielleicht hat ja jemand so einen Fall schon gehabt und kann uns da weiterhelfen.

    Danke im Voraus! :)

  • Gemeint ist in beiden Fällen der Berechtigte der Dienstbarkeit. Die X-GmbH kann beizeiten verlangen, daß zugunsten eines Rechtsnachfolgers eine Dienstbarkeit bestellt wird (§ 335 BGB). Beim echten Vertrag zugunten Dritter hätte zwar auch der Rechtsnachfolger als "Dritter" einen eigenen Anspruch, für eine Vormerkung ist der Rechtsnachfolger aber noch zu unbestimmt.

  • Gemeint ist in beiden Fällen der Berechtigte der Dienstbarkeit. Die X-GmbH kann beizeiten verlangen, daß zugunsten eines Rechtsnachfolgers eine Dienstbarkeit bestellt wird (§ 335 BGB). Beim echten Vertrag zugunten Dritter hätte zwar auch der Rechtsnachfolger als "Dritter" einen eigenen Anspruch, für eine Vormerkung ist der Rechtsnachfolger aber noch zu unbestimmt.

    Aber wie würde man das eintragen? daran scheitern wir momentan noch etwas...

  • Ich habe sowas schon mal wie folgt eingetragen:

    Vormerkung zur Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Schlagwort) zugunsten eines noch zu benennenden Dritten für die X-GmbH. Bezug: Bewilligung....

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
    ________________________________________________
    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • :thumbup:

    Es gibt eine Entscheidung des OLG München, wonach der Rechtsnachfolger aus einem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis als Berechtigter einer Vormerkung zu unbestimmt ist. Was vorliegend auch nicht gewollt ist. Und eine weitere Entscheidung, wonach der Vertrag zugunsten Dritter bei der Eintragung zum Ausdruck zu bringen ist. Mit obigem Beispiel würde beides in zulässiger Weise umgesetzt.

  • Meistens soll dann noch aber eine weitere Absicherung zugunsten einer bereits bzw. einer zukünftig finanzierenden Bank erfolgen: Was in dem Zusammenhang m.E. aber nicht geht ist die Bewilligung und Eintragung einer Vormerkung zugunsten <<<des vom Berechtigten>>> noch zu benennenden Bank, weil die Bank selbst bei Eintragung nicht bestimmt ist.

  • Hallo in die Runde,

    ich hänge mich mal an die obige Problematik mit folgendem Fall dran:

    Zur Eintragung wird angemeldet:

    1) Dienstbarkeit für eine Solar GmbH (soweit so gut)

    dann aber

    2) Beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Vormerkungen für den Fall eines Wechsels der Berechtigten

    Zu Sicherung des Anspruchs der Berechtigten zur Bewilligung von einer oder mehreren beschr. pers. Dienstbarkeit(en) zugunsten eines oder mehrerer Übernehmenden des Nutzungsvertrages bewilligt und beantragt der Eigentümer die Eintragung einer Vormerkung an dem Belastungsgegenstand zugunsten der Berechtigten

    sowie

    3) Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und Vormerkungen aus Gründen der Fremdfinanzierung

    Zu Sicherung des Anspruchs der Berechtigten zur Bewilligung und Beantragung einer Dienstbarkeit an dem Belastungsgegenstand zugunsten einer finanzierenden Bank und eines von ihr noch zu benennenden Dritten bewilligt und beantragt der Eigentümer die Eintragung einer weiteren Vormerkung an dem Belastungsgegenstand zugunsten der Berechtigten.

    Kann das so überhaupt eingetragen werden und falls ja, wie würde man das dann formulieren...?

    Hier herrscht allgemeine Unsicherheit, so dass ich auf das Schwarmwissen hier hoffe :-).

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