Hallo, ich habe einen Antrag auf Rückführung und Auflösung der Marksteinschutzflächen im Grundbuch. Hatte das schon einmal jmd unter euch? Was muss ich beachten und wie trage ich diese Berichtigung ein?
Marksteinschutzflächen
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Bitte ein wenig mehr Informationen!
Meine Glaskugel sagt: Grundstücksgröße 1-2 qm, Eigentümer: Eigentum des Volkes, Antragsteller: Katasterbehörde.
Berichtigung auf welcher Grundlage?
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Sachsen-Anhalt: Gem. RdErl. des MI und MF vom 11.01.1993 zur Veräußerung von Schutzflächen für die Vermarkung von Lagefestpunkten
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Bitte ein wenig mehr Informationen!
Meine Glaskugel sagt: Grundstücksgröße 1-2 qm, Eigentümer: Eigentum des Volkes, Antragsteller: Katasterbehörde.
Berichtigung auf welcher Grundlage?
Also Antragsteller ist das Kataster gemäß Ersuchen (Verschmelzung), Eigentümer ist der Freistaat Thüringen. Grundstücksgröße 1 qm
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Wenn die Eigentümer der zu verschmelzenden Flurstücke identisch sind, sehe ich kein Problem.
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Ich hätte jetzt quasi das im Eigentum des Freistaates stehende Grundstück auf das Erwerberblatt übertragen, sodann dieses mit dem anderen Flurstück verschmolzen gemäß Fortführungsnachweis und neu vorgetragen und sodann in Abt I folgenden Text angewendet:
Aufgrund Ersuchen des TLBG vom .... gemäß § 26 Abs. 1 ThürVermGeoG eingetragen am ....
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Wenn die Eigentümer der zu verschmelzenden Flurstücke identisch sind, sehe ich kein Problem.
das eine Flst ist im eigentum des Freistaates, das andere im eigentum einer Privatperson. Zunächst richtet sich mein ersuchen auf die Umschreibung nach o.g. Vorschrift und sodann die Verschelzung
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Nach § 26 Abs. 1 ThürVermGeoG ist das Eigentum bereits übergegangen. Du kannst problemlos vollziehen. Ob du ein nicht mehr existierendes Flurstück noch umbuchen darfst oder gleich das neue eintragen musst, musst du eure Systemverwaltung fragen.
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