• Ich hänge mich hier mal mit meiner Frage an.

    Mir wurde vom Vollstreckungsleiter am AG die Aufgabe übertragen, die laufenden Jugendverfahren durchzuschauen und zu prüfen, welche Akten nun unter die Amnestie fallen und welche nicht. Die, die unter die Amnestieregelung fallen, soll ich ihm dann zur Entscheidung vorlegen. Meine Frage lautet nun, ob ich das als Rechtspflegerin überhaupt machen muss, oder nicht? Ich habe ja überhaupt keine Ahnung von diesem Gesetz und dessen Umsetzung, geschweige denn von den Ausnahmen/Besonderheiten. Grundsätzlich dürfen die Aufgaben in der Vollstreckung ja übertragen werden, aber m.E. ist das keine reine Vollstreckung mehr, sondern geht viel weiter.

    Bei der zuständigen StA und anderen AGs habe ich bereits angerufen, dort machen es die Richter/Staatsanwälte.

    Was meint ihr dazu?

  • Aus meiner Sicht handelt es sich um keine Maßnahme der Strafvollstreckung, die der Richter als Vollstreckungsleiter delegieren dürfte.

    Da muss er selber tätig werden und sich die Akten zur Prüfung durch die Serviceeinheit vorlegen lassen.

  • Ich habe hier am Gericht tatsächlich selbst Hand angelegt und die Jugendstrafsachen durchgesehen und alle rausgezogen, die in Frage kommen könnten, sich einige der Richter nicht so wirklich zuständig gefühlt hatten und ich mich als Gruppenleiterin mehr oder weniger "genötigt" gefühlt habe. So viele Verfahren haben wir hier aber auch nicht.

    Eine Entscheidung oder auch wirkliche Vorprüfung, ob ein Verfahren unter das Gesetz fällt, habe ich aber nicht vorgenommen und sah das auch nicht als meine Zuständigkeit. Ich habe nur ins Urteil geschaut und Stapel gemacht und diese an die Richter vorlegen lassen.

    Ich hätte wohl auch einfach nichts machen können, hatte aber auch keine Lust auf die Diskussionen darüber.

  • Grundsätzlich sehe ich es wie frog - Aufgabe der Richter.


    Wir haben hier im Rahmen der Gruppenleitung aber die Vorauswahl selbst getroffen, d. h. wir haben alle offenen Vollstreckungsverfahren durchgesehen und dann alles mit unerlaubtem Besitz von Cannabis an die Richter vorgelegt mit der Anregung eine Neubewertung zu prüfen.

    Mit unseren Richtern stehen wir uns hier gut, sie denken auch meist mit, damit wir in der Vollstreckung nicht unnötig viel Arbeit machen. In zwei Wochen waren wir - trotz Osterferien - durch, auch wenn es kein Vergnügen ist, sich mehrere Stunden am Tag alte Urteile anzuschauen...

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