Wie seht Ihr die Möglichkeit, dass die Richter in der Familienabteilung die Fallgruppe der "minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge" zur Unterstützung der überlasteten Rechtspfleger auch nach der Gesetzesänderung wieder "an sich zu ziehen". Gibt es hierzu Ideen, Erfahrungen oder Lösungsansätze?
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
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Hibiskus -
16. Januar 2024 um 12:02
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Nein. Wer faltet nochmal Zitronen? Im Ernst: Bis auf einzelne Ausnahmen wird es das nicht geben.
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Diese Idee hatten wir hier auch. Den Richtern wäre es recht gewesen, weil sie es als "leicht verdiente Pensen" empfanden und uns Rechtspflegern stand die - zum 01.01.2023 - neue Aufgabe bevor.
Wir hatten uns schon darauf geeinigt, doch dann haben die Richter kurzfristig einen Rückzieher gemacht, weil sie befürchteten, Ärger mit dem Ministerium zu bekommen.
Ich habe mich mittlerweile an diese Verfahren gewöhnt, auch wenn die Anhörungen im Saal mit Dolmetscher einschließlich der Vor- und Nacharbeiten (Terminsladung, Protokoll, Beschluss über die endgültige Vormundschaft) zeitraubend und in unseren Pensen bislang nicht berücksichtigt worden sind.
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Meines Wissens gab (oder gibt) es so etwas beim Amtsgericht Hamburg(-Mitte).
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Gibt es hierzu Ideen, Erfahrungen oder Lösungsansätze?
Für was genau? Welche Probleme müssten denn gelöst werden? Wenn sich alle einig sind, wird es eben so gemacht. Die Wirksamkeit einer Entscheidung durch den Richter steht nicht in Zweifel. Oder übersehe ich etwas?
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Die Wirksamkeit einer Entscheidung durch den Richter steht nicht in Zweifel.
Genau, das folgt aus § 8 Abs. 1 RPflG.
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Diese Idee hatten wir hier auch. Den Richtern wäre es recht gewesen, weil sie es als "leicht verdiente Pensen" empfanden und uns Rechtspflegern stand die - zum 01.01.2023 - neue Aufgabe bevor.
Wir hatten uns schon darauf geeinigt, doch dann haben die Richter kurzfristig einen Rückzieher gemacht, weil sie befürchteten, Ärger mit dem Ministerium zu bekommen. ...
Echt jetzt? Bin ich weisungsunabhängiger, persönlich freier Richter oder Weichei?
Ich hätte eher ein Problem mit dem Präsidium, denn wenn das merkt, dass hier freie richterliche Kapazitäten sind, zu deren Befüllung man Rechtpflegeraufgaben an sich zieht, dann gibt es auch Möglichkeiten, die mit richterlicher Tätigkeit zu belegen.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Diese Idee hatten wir hier auch. Den Richtern wäre es recht gewesen, weil sie es als "leicht verdiente Pensen" empfanden und uns Rechtspflegern stand die - zum 01.01.2023 - neue Aufgabe bevor.
Wir hatten uns schon darauf geeinigt, doch dann haben die Richter kurzfristig einen Rückzieher gemacht, weil sie befürchteten, Ärger mit dem Ministerium zu bekommen. ...
Echt jetzt? Bin ich weisungsunabhängiger, persönlich freier Richter oder Weichei?
Ich hätte eher ein Problem mit dem Präsidium, denn wenn das merkt, dass hier freie richterliche Kapazitäten sind, zu deren Befüllung man Rechtpflegeraufgaben an sich zieht, dann gibt es auch Möglichkeiten, die mit richterlicher Tätigkeit zu belegen.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasHEs kommt wohl darauf an, ob es die freien Kapazitäten nur in einer Abteilung oder in der ganzen Behörde gibt.
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Das Präsidium ist gerade dafür da, die richterlichen Aufgaben innerhalb des Gerichts zu verteilen. Wenn ihm also bekannt wird, dass einzelne Richter oder eine Abteilung weniger belastet ist, dann wird festgestellt, dass diese derzeit unterbelastet ist/sind und Aufgaben umverteilt.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Ich hätte eher ein Problem mit dem Präsidium, denn wenn das merkt, dass hier freie richterliche Kapazitäten sind, zu deren Befüllung man Rechtpflegeraufgaben an sich zieht, dann gibt es auch Möglichkeiten, die mit richterlicher Tätigkeit zu belegen.
Deshalb will man ja auch die "leichte Pensen", um nicht langwierigen und pensenschwachen Sch*** aufgedrückt zu bekommen
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Diese Idee hatten wir hier auch. Den Richtern wäre es recht gewesen, weil sie es als "leicht verdiente Pensen" empfanden und uns Rechtspflegern stand die - zum 01.01.2023 - neue Aufgabe bevor.
Wir hatten uns schon darauf geeinigt, doch dann haben die Richter kurzfristig einen Rückzieher gemacht, weil sie befürchteten, Ärger mit dem Ministerium zu bekommen.
Ich habe mich mittlerweile an diese Verfahren gewöhnt, auch wenn die Anhörungen im Saal mit Dolmetscher einschließlich der Vor- und Nacharbeiten (Terminsladung, Protokoll, Beschluss über die endgültige Vormundschaft) zeitraubend und in unseren Pensen bislang nicht berücksichtigt worden sind.
Hier war es ganz genauso. Und ich habe mich auch dran gewöhnt.
Aber das Störgefühl, dass das ganze UMA-Verfahren bei mir genauso viel zählt, wie ein Verfahren nach § 1640 BGB, das bleibt. -
Ich hätte eher ein Problem mit dem Präsidium, denn wenn das merkt, dass hier freie richterliche Kapazitäten sind, zu deren Befüllung man Rechtpflegeraufgaben an sich zieht, dann gibt es auch Möglichkeiten, die mit richterlicher Tätigkeit zu belegen.
Deshalb will man ja auch die "leichte Pensen", um nicht langwierigen und pensenschwachen Sch*** aufgedrückt zu bekommen
Und deswegen sollte sich das Präsidium immer mal wieder anschauen, was hinter einem Pensum steckt. Man kanndie ja auch auf- oder abwerten, durch entsprechende Zu- oder Abschläge.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Vielen Dank euch allen für die Anregungen und Ausführungen zu dem Thema. Bei uns ist es durchaus nicht so, dass die Familienrichter Kapazitäten frei hätten, im Gegenteil besteht eine deutliche Mehrbelastung durch die Einführung der elektronischen Akte. Aber die Rechtspfleger sind noch deutlich stärker belastet, so dass der Gedanke aufkam, eine Win-Win-Situation herbeiführen zu können, wo beide Seiten profitieren. Allerdings konnte in der vorgeschalteten Diskussion bislang eine einheitliche Verfahrensweise in der Richterschaft nicht realisiert werden. Freilich besteht die Möglichkeit, im Einzelfall durch Abgaben des Rechtspflegers an die Richter im Turnus Versuchsballons zu starten.
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