Ein Verfahrensbevollmächtigter (=Rechtsanwalt) treibt es hier in einem Verfahren auf die Spitze. In Schriftsätzen kommt es zu Beschimpfungen und zu Beleidigungen des Gerichts (Richter und Rechtspfleger). Es fordert (ohne Rechtsanspruch) unter Fristsetzung schriftliche Stellungnahmen des Gerichts ein. Er missachtet regelmäßig Hinweise des Gericht. Und er verlangt, dass von Amts wegen vorzunehmende Rechtshandlungen, z.B. die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks eines anhörungsunfähigen Betroffenen, unterbleiben bzw. nur mit seiner Billigung erfolgen dürfen.
Er ist ein Weltmeister in der Verfahrensverzögerung, vor allem in dem er seitenlange Schriftsätze, die in der Regel nichts mit dem aktuellen Verfahrensteil zu tun haben und sich auf Probleme mit den bestellten Betreuern beziehen, die eigentlich nicht im Betreuungsverfahren, sondern auf dem Zivilrechtswege zu klären sind zu den Alten vorlegt und dann moniert, dass sich das Gericht im Rahmen seiner Aufsichtspflicht nicht den vorgetragenen Problemen annimmt. Hinweise, den richtigen Rechtsweg zu wählen, ignoriert der Verfahrensbevollmächtigte. Auch kommt es immer wieder zu falschen Behauptungen seitens des Verfahrensbevollmächtigten, indem er einfach Behauptungen in den Raum wirft, die nicht der Wahrheit entsprechen bzw. einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.
In der nächsten Woche ist eine Anhörung des Betroffenen anberaumt. Es droht eine weitere bzw. eine erneute Eskalation.
Wie,wird man eines Verfahrensbevollmächtigten Herr, wenn er wieder das Gericht beschimpft oder erneut unwahre Behauptungen in den Raum wirft.
Ordnungsgeld? Redeverbot? Ggf. Verweisung aus dem Sitzungssaal? Abbruch der Anhörung des Betroffenen?
Macht es Sinn, die entsprechenden Schrüftsätze der zuständigen Rechtsanwaltskammer zuzuleiten?
Oder einfach stur,seine Anhörung durchziehen, entscheiden und auf Beschwerde die Akte unter entsprechendem Hinweis auf die anwaltlichen Verfehlungen dem Landgericht vorlegen?
Hatte schon einmal jemand so einen Fall mit einem solchen Verfahrensbevollmächtigten, der darüber hinaus auch noch keine Ahnung vom Betreuungsrecht hat?