Hallo,
gegen die Partei wurde die Vergütung des Anwalts nach § 11 RVG festgesetzt, der Beschluss ist bereits rechtskräftig.
Der Sohn der Partei macht nunmehr einen Tage nach Rechtskraft des VfB die Aussetzung des Verfahrens wegen Prozessunfähigkeit seiner Mutter (Partei) geltend. Sie habe einen Hirnschlag erlitten.
Ein Betreuungsverfahren ist nicht anhängig.
Wie gehe ich mit dem Antrag um? Werte ich den Antrag als sofortige Beschwerde gegen den Vergütungsbeschluss?