Guten Tag!
Folgendes Problem....
Zur Ausgangslage: Vater - Mutter - Sohn
Mutter verstirbt. Es liegt kein Testament vor. Erbschein wird nicht beantragt.
Ergänzung: etwa 2 Jahre vergehen
Sohn hat einen Insolvenzverwalter.
Insolvenzverwalter stellt Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge.
Ergänzung: Vater und Sohn bekamen den Erbscheinantrag des Insolvenzverwalters noch nicht zur Anhörung übersandt.
,da -etwa zeitgleich- gelangt durch den Sohn ein unwirksames Testament zur Akte, worin der Vater Alleinerbe sein soll.
Ergänzung: Vater beantragt einen Alleinerbschein aufgrund testamentarischer Erbfolge. Richter im Nachlassgericht hält Testament für unwirksam und weist Erbscheinsantrag zurück. Darauf erfolgt durch den Vater Beschwerde und die Akte geht zum OLG.
Daraufhin vergehen mehrere Jahre, letztlich wird durch das OLG entschieden, dass das handschriftliche Einzeltestament der Mutter unwirksam ist.
Ergänzung: Da ja nun über den Alleinerbschein des Vaters und die Wirksamkeit des Testaments abschließend entschieden wurde, habe ich
... den Erbscheinantrag des Insolvenzverwalters aufgrund gesetzlicher Erbfolge an den Sohn und an die Erben des zwischenzeitlich nachverstorbenen Vaters zum rechtlichen Gehör für 2 Wochen übersandt.
Nachdem sich niemand rührte habe ich den Erbschein erlassen.
Daraufhin kam eine notarielle Erbausschlagungserklärung des Sohnes in der er ausführt, dass er erstmals mit Übersendung des Erbscheinantrages von seiner Erbenstellung erfahren hat und die Erbschaft ausschlägt.
Was ist nun zu tun? Wie ist diese Erbausschlagung zu werten?
Ich gehe davon aus, dass dem Sohn mit Entscheidung des OLG über das unwirksame Testament klar gewesen sein muss, dass gesetzliche Erbfolge eintritt. Ziel dieser ganzen Entwicklung war doch, dass Haus von Mutter und Vater vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu schützen, weil diese es versäumt hatten ein entsprechendes Testament aufzusetzen und den Sohn zu enterben.
Danke für eure Gedanken und Lösungsansätze.
D.