Hallo Leute,
da ich mit PKH noch nicht so vertraut bin, habe ich eine Frage - ich stehe glaube ich auf dem Schlauch.
Es liegt folgender Fall vor: Bekl. hat PKH ohne Raten. Er hat auch bereits seine PKH-Vergütung festgesetzt bekommen. Der Bekl. hat obsiegt und einen Antrag nach § 126 ZPO eingereicht und den ausgekehrten PKH Betrag angegeben. Jetzt frage ich mich ob ich den Betrag abziehen muss und lediglich die Differenz festsetze?
Vielleicht kann mir jmd. helfen