Ich brauche mal eine Idee von euch.
Es wurde 1970 ein Sparbuch für unbekannte Erben hinterlerlegt. Es wurde später ein Erbschein erteilt und die 16 Erben haben sich ihre Erbanteile auszahlen lassen, was wohl zu DDR Zeiten so möglich war. Es verblieb nur der Anteil von einem Miterben in der Hinterlegung (umgerechnet jetzt ca. 200 EUR), weil von diesem Miterben damals keine Anschrift ermittelt werden konnte.
So verblieb dieses Sparbuch 50 Jahre in der Hinterlegung und wurde von mir vor 4 Jahren von der LJK wegen erloschenen Anspruchs auf Herausgabe hier entgegengenommen.
Das Nachlassgericht kann keine Fiskalerbschaft feststellen, da es ja einen Erbschein gibt. Der "Witz" ist nun, dass ich relativ problemlos die Anschrift des Erben ermitteln konnte, für den eben dieses Sparbuch existiert. Er wurde angeschrieben und zeigte sich auch mehr so aus nostalgischen Gründen interessiert an diesem Sparbuch.
Also habe ich ihn gebeten, sich mit Kopie des PA zu legitimieren und wollte ihm das Sparbuch zusenden.
Leider aber stimmt sein Geburtsdatum nicht ganz überein mit dem Geburtsdatum auf dem Erbschein.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist auf dem Erbschein ein Fehler passiert.
Ich habe ihn daher gebeten, mir mittels Stammbuch oder Nachweis, dass er tatsächlich in der damaligen Adresse wohnte o.ä. Unterlagen nachzuweisen, dass er jedenfalls der im Erbschein genannte Erbe ist.
Allerdings meldet sich der vermeintliche Berechtigte trotz mehrmaligem Anschreiben nun nicht mehr. Es ist ihm wahrscheinlich die ganze Sache nicht wert, er ist ja inzwischen auch ein alter Mann.
Aber ich habe nun seit fast 4 Jahren dieses Sparbuch hier im Tresor liegen und weiß nicht, was ich damit machen soll.
Was würdet ihr denn nun mit diesem Sparbuch machen?