Hallo an alle!
Ich habe leider ein kleines Dilemma mit einer Akte.
Folgendes ist passiert:
PKH wurde für beide Beklagten bewilligt. Im Wege der Überprüfungsfrist wurde dann von einem Kollegen (dessen Akten ich übernommen habe) die PKH aufgehoben wegen § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, weil die Änderung der Anschrift angeblich nicht mitgeteilt wurde. Nach LABO-Anfragen und Durchsicht der Akte, hat sich die Meldeanschrift jedoch nicht verändert und die Schreiben konnten auch zugestellt werden. Es wurde also leider nicht ordnungsgemäß aufgehoben. Die RM-Frist gegen den Beschluss ist auch schon abgelaufen; ein RM wurde jedoch nicht eingelegt.
Daraufhin habe ich die Kosten mit Absprache meiner Kollegen zum Soll gestellt, weil ich die Aufhebung der Bewilligung anscheinend nicht rückgängig machen kann. Nun erschienen die Beklagten persönlich im Gericht und wollten wissen wieso sie aufeinmal etwas bezahlen müssen. Ich hab sie jetzt an die RAST verwiesen mit der Begründung einer Erinnerung nach § 66 GKG gg. die Sollstellung, damit ich ggf. mit § 21 Abs. 1 S. 1 GKG abhelfen könnte.
Jetzt allerdings die Frage: Kann man die PKH irgendwie wieder "instandsetzen"?
Leider bin ich noch neu im Zivilprozess und im Beruf selbst, weshalb PKH wirklich jedes mal ein Mysterium ist, wenn es bei mir auf dem Tisch liegt.
Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen!