Hallo zusammen,
ich melde mich nach langer Krankheitspause wieder zurück (ehemals Monchhichi).
Ich habe hier folgenden Sachverhalt.
Im Grundbuch ist ein Altenteil für die Berechtigte A eingetragen.
Der Notar reicht Löschungsbewilligung nebst Löschungsantrag für das Altenteil vom Eigentümer B ein.
B ist der Sohn von A und handelt aufgrund einer ihm von A im Jahre 2021 erteilten General- und Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung.
Ich würde die Löschung auf dieser Grundlage nicht vornehmen. Habe aber nichts gefunden. Hatte jemand schon einmal so einen Fall?