Rückzahlung bei Abbruch

  • Hallo ihr Lieben,
    ich spiele sehr stark mit dem Gedanken das Studium in Schwetzingen abzubrechen (es gibt definitiv legitime Gründe, darum soll es gar nicht gehen).
    Ich befinde mich momentan in Studium I, und bin am überlegen ob es besser wäre bald selbst aufzuhören, oder mich zum Ende des ersten Jahres kündigen zu lassen (da ich es definitiv sowieso nicht schaffen werde).

    Weiß denn jemand wie es da so ist mit Zurückzahlen von Bezügen? Gibt es da Unterschiede wenn man selbst aufhört oder gekündigt wird?
    Bin total ratlos und weiß nicht wie ich es am besten machen soll :(

  • Sprich mit deinem OLG. Je nachdem, wie schlecht deine Noten sind, wird da ohnehin ein Gespräch mit den Anwärtern geführt (jedenfalls war das damals bei uns so).

    Und natürlich kann man Überlegungen anstellen, was passiert, wenn man das Studium wegen Nichterreichen der Notengrenze von 3,6 Punkten nach dem ersten Jahr nicht weiterführen kann. Wenn eine Rückzahlung in diesem Fall nicht anfällt und die noch einige Klausuren schreiben musst.... aber dann müsstest du bis Ende Juli dort bleiben und das OLG zahlt Bezüge für eine Person, die nicht weitermachen will / kann. Daher Plan A: Gespräche, so zeitnah wie möglich.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • BVerwG, Beschluss vom 04.07.2022 – 2 B 5.22

    Da hat eine Anwärterin mehrfach Cannabis konsumiert und sich noch ein paar Verfehlungen geleistet. Ihr hatte man einen Rückforderung geschickt, dagegen hatte sie geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen , das Bundesverwaltungsgericht hat es aber wieder gekippt.

    Im Umkehrschluss würde ich davon ausgehen das man wenn man durchfällt nichts zurück zahlen muss.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • BVerwG, Beschluss vom 04.07.2022 – 2 B 5.22

    Da hat eine Anwärterin mehrfach Cannabis konsumiert und sich noch ein paar Verfehlungen geleistet. Ihr hatte man einen Rückforderung geschickt, dagegen hatte sie geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen , das Bundesverwaltungsgericht hat es aber wieder gekippt.

    Im Umkehrschluss würde ich davon ausgehen das man wenn man durchfällt nichts zurück zahlen muss.

    Danke!

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