Hallo zusammen,
nach Lesen diverser Rechtsprechung und Beträge im Forum schwirrt mir der Kopf, so dass ich doch noch einmal fragen muss:
Es wurden u.a. beantragt zur Eintragung:
1. Eigentumswechsel
2. Grunddienstbarkeit
3. Reallast
4. Rückauflassungsvormerkung.
Die Reihenfolge in Abt. II wurde in den Urkunden ausdrücklich so bewilligt. Leider wurde jedoch eingetragen:
II/1: Rückauflassungsvormerkung im Range nach Abt. II Nr. 3 (Reallast)
II/2: Grunddienstbarkeit (ohne Rangvermerk)
II/3: Reallast im Range vor Abt. II/1 (RAV)
Bzgl. RAV und Reallast ist also alles richtig, aber der Rang bzgl. RAV und Grunddienstbarkeit ist durch die falsche Reihenfolge unrichtig.
Der Notar möchte nun die Berichtigung, ohne einen Rangrücktritt durch die Berechtigte der RAV einzureichen. Das ist m.E. nicht möglich, ebenso wie ein Amtswiderspruch nicht möglich ist. Der Rang ist so entstanden, wie er fälschlicherweise eingetragen wurde. Liege ich da richtig? Gegenmeinung?
Ich überlege, die Berechtigte der RAV nochmal selbst anzuschreiben und um Rangrücktritt zu bitten. Falls sie sich darauf nicht einlässt, weiß ich allerdings auch nicht weiter.
Habe ich einen Denkfehler? Wie würdet ihr vorgehen?