Kostenfestsetzung aufgrund Zweitschuldnerhaftung

  • Ja. Der Zweitschuldner wird ja für die Kosten herangezogen, wenn der Erstschuldner die Kosten nicht zahlt. Zahlt dann der ZS, hat er einen Erstattungsanspruch gegen den ES.

    Wir müssen dann eine Kassenanfrage machen und schauen, ob der ZS tatsächlich an die Justizkasse gezahlt hat. Ist das der Fall, dann Kfb in dieser Höhe erlassen.

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