Ich benötige dringend Hilfe in einer Vetretungssache.
Antrag auf Erlass eines Pfüb.
Es soll Arbeitseinkommen gepfändet werden. Künftig fällig werde Unterhaltszahlungen...
Vollstreckt soll aus einer Jugendamtsurkunde werden. Zum Problem: Es gibt keinerlei Rückstände, auch ist der Schuldner nicht in Verzug und einen fälligen Teilbetrag gib es scheinbar auch nicht...
Ich würde den Pfüb nurmehr nicht erlassen oder irre ich ?