Beiträge von omawetterwax

    Dein Beamtenverhältnis mit dem Bundesland A endet automatisch in dem Moment, in dem du die Urkunde des Bundeslands B annimmst (du kannst nicht zwei Herren dienen ;)). Das Bundesland A könnte also einen Wechsel nicht verhindern.

    DAS ist die sog. Raubernennung und das machen die Länder normalerweise nicht. Schon damit nicht die eigenen Beamten womöglich auf dumme Ideen kommen.

    Ich gehe mal davon aus, du hast in deiner Zwischenverfügung der Notarin konkret Wege zur Behebung der Beanstandung aufgezeigt (und die bestanden nicht darin, sich einen Nachtrag auszudenken)? Dann braucht es keine neue Zwischenverfügung, sondern du könntest den Antrag zurückweisen. Die Notarin hat nämlich erkennen lassen, dass sie nicht gewillt ist, deine Beanstandung zu beheben.

    Und in dem Fall gibt es m. E. dann auch keinen Grund nochmal den Nacherben anzuhören.

    Ansonsten bist du die nächste Zeit womöglich damit beschäftigt, immer wieder neue Zwischenverfügungungen zu immer neuen Veränderungen des Vertrags zu schreiben.

    Die "Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden" könnte weiterhelfen.

    Musste ich auch mal auf einen vernichteten Ur-Alt-Titel anwenden. Ich finde leider außer meiner damaligen Verfügung nichts mehr dazu, aber vielleicht hilft es ein bisschen:

    Vfg.

    1. Von der eingereichten Titelkopie Bl. der Akten eine Ausfertigung herstellen

    Unter die neue Ausfertigungsklausel ist folgender Vermerk zu setzen:

    Diese Ausfertigung tritt als Ersatzurkunde an die Stelle der abhanden gekommenen Urschrift (§ 1 der Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden vom 18.06.1942 – RGBl. I 395, BGBl. III 315-4)

    2. WV mir zur Unterschrift

    3....

    Aber bitte nochmal die Norm überprüfen - die Verfügung ist bestimmt schon 10 Jahre alt. Außerdem müsste sich auch im Forum was dazu finden lassen (bin ich ja schließlich nicht selbst drauf gekommen... :saint:)

    Also: Akten kopieren lassen (völlig egal wieviele Seiten)

    Ich kann keinen Nachteil für das Gericht erkennen.

    Da sehe ich schon einen Nachteil. Das bindet nämlich deutlich mehr Arbeitskraft, als die Akte wegen der Einsicht einfach nur zu versenden. Die paar Kröten an Kopiekosten machen das nicht wett. Wenn das einreißen würde, kämen manche Abteilungen zu nichts anderem, als Akten zu kopieren.

    Aber das nur am Rande. Wenn der Anspruch besteht, besteht der Anspruch. Nützt ja nichts.

    Unser Nachlassgericht (hier in NRW) übersendet lediglich das Eröffnungsprotokoll. .....Wenn Antragsteller die Unterlage einreichen, werden sie einfach zurückgesandt - keine Kopie für die Akte....

    So wurde es bei uns eine Zeitlang auch gehandhabt, bis ich die "Umschlaglösung" durchgesetzt habe. Es war allerdings ein hartes Stück Arbeit.

    Es kann m.E. nicht angehen, dass Eintragungsgrundlagen nicht mehr in der Akte nachvollziehbar sind, nur weil Datenschutzbedenken bestehen. Eintragungsgrundlagen sind dauerhaft aufzubewahren. Punkt. Da Nachlassakten zwar lange, aber nicht dauerhaft aufbewahrt werden müssen, ist die alleinige Aufbewahrung in der NL-Akte keine Option.

    Ist denn der dem Betroffenen zustehende Betrag höher als die Pfändungen?

    Das ist noch absolut unklar. ......
    Aber mir ist noch nicht ganz klar, warum das relevant sein sollte.

    Ich würde mal meinen, dass das deswegen

    Zudem kommt hinzu, dass ein zweiter Gläubiger des Betreuten bereits den Versteigerungserlös vor Hinterlegung gepfändet hatte, jetzt also auch Empfangsberechtigter eines Teils der Leistung ist. Eine genaue Verteiung ist aufgrund weiterer Ansprüche von Miteigentümer ebenfalls noch unklar.

    durchaus relevant sein könnte. Wenn schon vor Hinterlegung der Anteil des Betreuten am Versteigerungserlös vollständig gepfändet worden wäre, kann es doch sein, dass der Betreute maximal noch formal am Hinterlegungsverfahren beteiligt ist, aber nicht mehr materiell-rechtlich.

    Wenn man damit rechnet, dass 15 % durchfallen, nehme man halt nicht 100, sondern 118 % vom Bedarf als Anwärter auf und es passt...

    Diese 118% muss man allerdings auch erst mal finden...

    In NRW wurde über viele Jahre hinweg nur eine sprichwörtliche Handvoll Leute eingestellt. Jetzt, wo die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen, soll auf Teufel komm raus eingestellt werden. Und da muss man feststellen, dass man mit anderen (attraktiveren?) Arbeitgebern in harter Konkurrenz steht. Dumm gelaufen.

    Hallo,

    bald stehen in NRW mündliche Prüfungen an. Hat jemand allgemeine Tipps- wie so eine Prüfung abläuft, was "Go´s und no gos" sind ?

    Hinsichtlich des Prüfungsausschusses kommen wahrscheinlich folgende Rechtsgebiete dran: KOR, ÖDR, ZVR, GBR, ZPR. Typische/mögliche Fragen, eher formelle oder materielle Sachen?....

    Danke schonmal:)

    Es ist zwar schon einen Tag her, aber ich habe die Prüfung - obwohl es bei mir auf der Kippe stand - als durchaus angenehm in Erinnerung. Geh mal mit der Grundeinstellung rein, dass keiner dir da was Böses will. Das hilft schon mal (und ist auch so).

    Was ich empfehle: immer ansprechbar sein. Also auch wenn jemand anderes geprüft wird, mitdenken, nach der Vorschrift suchen und auch optisch zeigen, dass man "dabei" ist. Also Kopf hoch und nicht auf die Tischplatte starren in der Hoffnung, es sieht einen keiner. Dann kann man auch jederzeit einhaken, wenn die Frage weitergegeben wird.

    ... nach vollständiger Einführung aber sehr viel weniger RechtspflegerInnen als heute benötigt werden. D

    Ich sach mal ganz vorsichtig so: bei der Qualität der von den Notaren teilweise vorgelegten Urkunden bzw. Anträge melde ich leise Zweifel an, dass die - nach meiner Kenntnis - angedachte "Vorbereitung" der Eintragung durch die Notariate, die nachher "nur noch" vom Rechtspfleger freigegeben werden muss, zu erheblichen Arbeitserleichterungen führen wird. Was natürlich in der Logik so manchen Sparfuchses keineswegs gegen die Streichung von Personal sprechen dürfte...

    Deswegen verstehe ich auch die "quadratmillimetergenaue" Berechnung von MEAs nicht. Wer hat etwas davon, wenn mit das Sondereigentum an Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoß nebst Abstellraum Nr. 1 im Kellergeschoß mit einem 2.134,456743245/1.000.000 Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden wird?

    Hab ich mal interessehalber einen antragstellenden Notar gefragt (weil die Anteile mal wieder keine 100% ergaben): Die Beteiligten wollen das so, wegen der Verteilung der Nebenkosten. Tja. dann ist das so...

    Auch wenn man unter Aktenbergen erstickt: Präsentieren war bei uns immer oberste Priorität. Sobald die Post auf der Eingangsgeschäftsstelle vorliegt, wird diese zeitnah von den dortigen Kollegen präsentiert. Die präsentierten Eingänge holen sich die jeweiligen Grundbuchführer dann ab, erfassen sie (Prio 2) und fügen die entsprechenden Akten bei. Ab dann...

    Wenn das alles klappt, kann relativ zuverlässig festgestellt werden, ob vorgehende Anträge vorliegen. Das wissen nicht nur die Notare gern, sondern auch für den Rechtspfleger ist das ja nicht völlig unwichtig.

    Stapel unbearbeiteter Post (nicht präsentiert?) ohne Grundakten und eine nicht geführte Antragsliste hätten bei mir zu deutlicher Schnappatmung geführt. Nicht falsch verstehen: wie lange die weitere Bearbeitung danach dauert, ist eine ganz andere Frage. Aber wenn die Eingänge schon nicht vernünftig erfasst werden, öffnet sich das Tor zur Hölle.

    Nach der Formulierung dürfte sich die Berechtigung auf den Pfarrer (und ggf. weitere dort tätige Angehörige des Klerus - also nicht der Mesner oder so) der Kirche in x-Dorf beziehen. Dann würde ich die zuständige Kirchengemeinde für diese Kirche als Bewilligungsberechtigte ansehen.

    Wenn es allerdings eine katholische und evangelische Fraktion im Dorf gibt, müsste man schon wissen, welche Kirche konkret gemeint war.

    Was heißt erforderlich? Was für die Grundbuchberichtigung erforderlich ist, ergibt sich ja zunächst mal aus § 35 Abs. 1 GBO.

    Du kannst darüber hinaus immer die Nachlassakte anfordern. Immer. Oder aber, wenn du das grundsätzlich nicht möchtest, im vorliegenden Fall Cromwells Vorschläge aufgreifen um deine Zweifel an der Identität zwischen Braut und Witwe zu beseitigen. Beides wäre eine schnelle und einfache Lösung.

    Natürlich kannst du theoretisch auch eine förmliche Zwischenverfügung machen und den Beteiligten aufgeben, die Personenidentität nachzuweisen. Dann wartest du auf den Anruf, weil die Leute (m.E. berechtigterweise) nicht nachvollziehen können, was du von ihnen willst diskutierst das mit denen, lässt dich überzeugen (oder auch nicht) Und forderst dann doch die NL-Akte an (Oder eben auch nicht. Und was dann? Rechtsmittelverfahren?).

    Dann haben wir alle Glück, machen weiter wie bisher und freuen uns des Lebens.

    Keine Kritik für beide Seiten. Jeder tut sein Bestes und das reicht. Nicht, dass sich noch etwas verbessern würde. Es ist ja alles gut so, wie es ist. Die Justiz darf sich freuen.

    Darum geht's doch gar nicht. Aber dem Anspruch auf allzeit fehlerfreies Arbeiten kann niemand gerecht werden. Deshalb kann ich als Anwender nicht einfach irgendwas ungeprüft übernehmen, das mir zur Verfügung gestellt wird. Konnte ich doch "damals", zu Zeiten der über Generation weiterkopierten Vordrucke in der Schublade auch nicht.

    Wenn ich einen Fehler entdeckt habe oder der Vordruck veraltet war, musste ich da ran. Und genauso ist es mit den "vorgegebenen" Texten (die keine vorgegebenen sind) auch. Entdecke ich einen Fehler, muss ich die Verfahrenspflegestelle darauf aufmerksam machen, wenn ich möchte, dass sich was ändert.

    Sollte selbstverständlich sein, ist es aber beileibe nicht. Da wird dann lieber bei jeder Verwendung über den "blöden Vordruck" geschimpft.

    Also die vorgegebenen Texte sind z.B. falsch oder für nur einem besonderen Ausnahmefall zu verwenden und wenn dann ein Anwender die benutzt, hat er den Fehler gemacht? Das Team, welches die Vorlagen macht ist fein raus. Es sind ja die Anwender, die den Fehler machen. Man darf ja schließlich nicht irgendwelchen Vorlagen vertrauen. Puuuuh. Glück gehabt.

    Also der Anwender kann drauf vertrauen, dass die vorgegebenen Texte immer richtig sind, die Software erkennen kann, dass hier gerade der und der Ausnahmefall vorliegt und muss die Schreiben, die erzeugt werden, nicht nochmal durchlesen und auf Richtigkeit überprüfen, bevor er unterschreibt?

    Dann ist er fein raus, denn die Fehler hat ja das Team gemacht, die die Vorlagen erstellt. Puuuuhhh. Glück gehabt.

    Vielleicht können wir uns ja darauf verständigen, dass die Vorlagen (selbstverständlich) rechtlich immer richtig sein sollten, dass aber die endgültige Verantwortung nun einmal beim Entscheider liegt? Egal ob ein Ausnahmefall oder ein Regelfall vorliegt?