Mir liegt ebenfalls ein Antrag auf Aufgebot eines bislang buchungsfreien Grundstücks vor. Ich habe den - eigentlich - ganz normalen Fall, dass die Bundesrepublik als neuer Träger der Straßenbaulast eingetragen werden will. Allerdings ist das Grundstück bislang nicht gebucht. Deshalb ist gleichzeitig ein Aufgebotsverfahren beantragt.
Nun ist aber das Flurstück offenbar ein (mit einer Straße überbauter) Wasserlauf. Im Kataster sind als Eigentümer "die Anlieger" vermerkt. Das schließt m. E. ein Aufgebotsverfahren aus. Ich könnte allenfalls ein Grundbuchanlegungsverfahren durchführen - aber nur auf Antrag eines Eigentümers oder Berechtigten.
Ich hatte, soweit ich mich erinnere, noch nie den Fall, dass ein Straßengrundstück nicht von einer anderen "Körperschaft", sondern von "privat" auf den Bund übergehen soll. Ich vermute auch, dass Straßen.NRW nicht klar ist, dass das Grundstück nicht "herrenlos" ist, sondern im Anliegereigentum steht.
Für mich stellt sich die Frage: reicht mir der - gesiegelte - Antrag auf Eintragung des Bundes als Eigentümer hier genauso, wie er mir reichen würde, wenn als Eigentümer z. B. der Landkreis eingetragen wäre? Oder ist klar, dass "die Anlieger" nicht der frühere Träger der Straßenbaulast sein können, sodass dem Antrag nicht entsprochen werden kann?