Die "Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden" könnte weiterhelfen.
Musste ich auch mal auf einen vernichteten Ur-Alt-Titel anwenden. Ich finde leider außer meiner damaligen Verfügung nichts mehr dazu, aber vielleicht hilft es ein bisschen:
Vfg.
1. Von der eingereichten Titelkopie Bl. der Akten eine Ausfertigung herstellen
Unter die neue Ausfertigungsklausel ist folgender Vermerk zu setzen:
Diese Ausfertigung tritt als Ersatzurkunde an die Stelle der abhanden gekommenen Urschrift (§ 1 der Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden vom 18.06.1942 – RGBl. I 395, BGBl. III 315-4)
2. WV mir zur Unterschrift
3....
Aber bitte nochmal die Norm überprüfen - die Verfügung ist bestimmt schon 10 Jahre alt. Außerdem müsste sich auch im Forum was dazu finden lassen (bin ich ja schließlich nicht selbst drauf gekommen...
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