Auftragsverhältnis und Vollmacht sind strikt voneinander zu trennen, aus der Prozessvollmacht ergibt sich regelmäßig nichts zum Auftragsverhältnis. Wenn Anwalt R.M. schlüssig vorträgt, von Anfang an alleiniger Auftragnehmer gewesen zu sein und der Auftraggeber dies nicht bestreitet, spricht mMn nicht gegen eine Berichtigung.
Beiträge von geo
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Ein Verweis auf § 227 III ZPO hilft nicht weiter, denn es wird je gerade ein Antrag nach § 227 I ZPO gestellt.
Gerade ein Kurzurlaub kann einen erheblichen Grund darstellen, weil der Einzelanwalt keinen Vertreter bestellen muss, § 53 Abs. 1 Nr. 2 BRAO.
Bei einem Einzelanwalt würde ich den Termin aufheben, wenn eine Sozietät prüfen, ob Wahrnehmung durch einen Sozius möglich und zumutbar ist.
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Nein, ein Zustellungsschein dürfte ohnehin nicht an das ausländische Gericht übersandt werden, § 125 II ZRHO. Ich würde eine Zustellung mit dem Vermerk "Ersatzzustellung ausgeschlossen" versuchen. Erforderlichenfalls den Gerichtsvollzieher beauftragen mit der Erläuterung, wie ggf. eine Ersatzzustellung erfolgen kann (§§ 15, 16 Zustellungsgesetz).
Darüber hinaus würde ich - wenn ich Zeit und Lust hätte - meine Landesjustizverwaltung über den Fall unterrichten. Die von dem österreichischen Gericht verlangte besondere Form ist in aller Regel nach östereichischem Rech überflüssig. Sie wird nach meiner Erfahrung meist nur verlangt weil man sich dort nicht bewusst ist, dass eine Zustellung nach deutschem Recht genügen würde und verursacht hier nur zusätzlichen Aufwand.
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Damit dürfte die förmliche Zustellung mit Zustellnachweis (§ 22 österreichisches Zustellgesetz, im Gegensatz zur Zustellung ohne Nachweis, § 26 Zustellgesetz) gemeint sein. Eine Ersatzzustellung in den Briefkasten als förmliche Zustellung kennt das österreichische Recht nicht.
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Zuständig ist das Beschwerdegericht, sh. z.B. BeckOK RVG 64. Ed., RVG § 33 Rn. 7
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Die gesetzl. RV kann auch Drittschuldner für Versorgungsbezüge sein. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und besitzt Dienstherrenfähigkeit.
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Wo hast du denn das nachgelesen?
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Eine Zusammenrechnung mehrerer Sozialleistungen kommt nur in Betracht, wenn die einzelnen Leistungen von verschiedenen Trägern ausbezahlt werden. Wenn die Leistungen von einem Rententräger ausbezahlt werden, muss dieser ohne gerichtliche Anordnung zusammenrechnen.
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Ein 2022 angeordnetes Verfahren habe ich aus diesen Gründen aufgehoben, es kam leider keine Beschwerde.
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Für den Rechtspfleger des Betreuungsgerichts besteht keine Pflicht zur Strafanzeige (= Vorlage der Akten an die StA), denn er nimmt keine Aufgaben der Strafverfolgung wahr. Aufgrund der Verschwiegenheitspflicht des Beamten bedarf eine Strafanzeige der Genehmigung des Dienstherrn, § 37 Abs. 3 S. 1 BeamtStG.
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§ 3 III AVAG Über den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entscheidet der Vorsitzende einer Zivilkammer.
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Eine Übertragung der Entscheidung auf den Rechtspfleger ist nicht vorgesehen (OLG Karlsruhe JurBüro 19, 88; aA Zö/Geimer Rn 19)
(Saenger, Zivilprozessordnung, ZPO § 946 Rn. 3, beck-online) -
Bei Anordnung der Zwangsversteigerung kann die Rangklasse, in welcher die Versteigerung erfolgen soll, nicht offen gelassen werden. Die Rangklasse gehört zur Art des Anspruchs, die nach § 16 I ZVG im Anordnungsbeschluss zu bezeichnen ist. (vgl. BGH, Beschluss vom 17. 4. 2008 - V ZB 13/08 Rz. 16).
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Für die Zustellung reicht natürlich eine beglaubigte Abschrift aus, dann muss die Geschäftsstelle diese aber dem Zustellauftrag an den GV auch in erforderlicher Zahl beifügen. Macht sie das nicht, muss sie eine Ausfertigung beifügen, weil von beglaubigten Abschriften keine beglaubigten Abschriften gefertigt werden können. Die Beglaubigung nach § 169 Abs. 2 ZPO ist eine Abschrift (Zweitschrift), auf der bezeugt wird, dass sie mit der Urschrift oder ihrer Ausfertigung übereinstimmt (BeckOK ZPO/Dörndorfer, 52. Ed. 1.3.2024, ZPO § 169 Rn. 3).
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das weiß der BGH besser: "... zumal die auf das Obsiegen und Unterliegen ausgerichteten Vorschriften der Zivilprozessordnung auf das kontradiktorische Kostenfestsetzungsverfahren besser passen als..." (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 – II ZB 4/13 –, Rn. 21, juris)
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Genau so. Es macht keinen Unterschied, ob bei dem Anteil 1 € oder 0 € übrigbleiben. Der Übererlös steht der bisherigen Eigentümergemeinschaft zu.
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Ich würde die Schriftstücke in einen Karton packen (lassen), obendrauf den gelben Umschlag mit Anschreiben und Zustellungsurkunde draufkleben. Soll die Post durch Niederlegung gem. § 181 ZPO zustellen, wenn der Empfänger nicht angetroffen werden kann und die Sendung nicht in den Briefkasten passt. Alternativ: das Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher suchen. Eine Übersetzung ist jedenfalls nicht erforderlich bei Zustellungen aus Polen nach der europäische Zustellungsverordnung..