Wäre toll , wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann oder eventuell weiss wohin man sich zwecks Beratung wenden kann, denn die Rentenversicherung wird das ja wohl nicht wissen.
Direkt Licht ins Dunkel bringen kann ich leider nicht, zumal ich die sächsischen Vorschriften nicht kenne. Du meintest ja, dass die Regelung in anderen Bundesländern ähnlich sein wird. Von daher hilft Dir vielleicht der Versorgungsrechner für Schleswig-Holstein. Den kannst Du im Internet unter "Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)" aufrufen und Deine Daten eingeben. Du erhältst dann eine - vorläufige - Berechnung Deiner Versorgungsansprüche.