Wie wäre es - etwas vorausgedacht - im Ergebnis damit: Genehmigung verweigern, Kinder sind Erben, Antrag auf Nachlassverwaltung zur Haftungsbegrenzung. Und dann hat der Nachlassverwalter genügend rechtliche Schwerter zur Verfügung.
Den Antrag müsste dann die Mutter stellen. Ob man ihr diesen Zusammenhang erfolgreich erklären kann, scheint mir im Hinblick auf ihr im Sachverhalt geschildertes Verhalten zweifelhaft zu sein.
Wie alt sind denn die Kinder? Steht ihre Volljährigkeit in naher Zukunft bevor?