Mata: Danke für den Hinweis.
Beiträge von marion
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Dann hat das Kind also kein Erbrecht nach dem leiblichen Vater mehr.
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Gilt das nicht nur für Adoptionen ab 1977?
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Ich hänge mich hier mal ran.
Das Kind wurde 1968 geboren und 1970 adoptiert. Da die Adoption vor 1977 stattgefunden hat müsste doch altes Recht gelten und das Kind bleibt mit den leiblichen Eltern verwandt und bekommt zusätzlich ein Erbrecht nach dem Annehmenden. Sehe ich das richtig? Eine Erklärung beim AG Schöneberg liegt nicht vor. Der leibliche Vater ist 2022 verstorben.
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Sehe ich es richtig, dass die Inflationspauschale für Ehrenamtliche Betreuer wie folgt gezahlt wird:
01.01.2023 – 31.12.2023 = 425 €
01.02.2023 – 31-01-2024 = 449 €
Oder wäre eine anteilige Berechnung vorzunehmen?
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Brauche ich nach neuem Recht eine Genehmigung der Abtretungserklärung nach § 1849 BGB?
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Die Betreuerin besitzt den Aufgabenkreis Vermögenssorge und möchte die Kontovollmacht kündigen.
Dafür beantragt die Betreuerin die betreuungsgerichtliche Genehmigung. § 1820 Abs. 5 BGB bezieht sich doch nur auf die Vorsorgevollmacht.
Gibt es für die Kündigung der Kontovollmacht ein Genehmigungstatbestand?
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Hat jemand schon Erfahrungen mit der XY gemacht?
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Habe ich es richtig verstanden, dass bei U-3-Betreuern, die die vollständige Sachkunde noch nicht vorgelegt haben, eine Einstufung noch nicht erfolgen kann, da der alte § 4 VBVG anzuwenden ist?
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Nach § 19 Abs. 1 VBVG gilt bis zur vollständigen Registrierung § 4 VBVG alter Fassung. Danach würde die Betreuerin nur in Stufe A eingestuft werden können. Nach neuem Recht kann sie in Stufe B eingestuft werden. Die vorläufige Registrierung würde dann ja nur für die Einstufung in Stufe A reichen, oder?
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Hallo,
wann beginnt die Frist, wenn eine handschriftliche Vollmacht vorliegt und ein Betreuer für die Ausschlagung bestellt werden muss? Bevollmächtigter und Betreuer werden vermutlich ein und dieselbe Person sein. Beginnt die Frist dann erst, wenn der Bevollmächtigte zum Betreuer bestellt wurde?
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Kann Beratungshilfe im IN Verfahren bewilligt werden, wenn der Schuldner die Anträge des Insoverwalters gem. § 850 K ZPO überprüfen lassen möchte?
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Gegen die Ablehnung des Betreuerwechsels ist die Beschwerde zulässig. Dann gebe ich die Akte ans LG.
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Wer entscheidet über die Beschwerde? Lege ich das dem Richter vor oder geht das zum Landgericht?
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Wie sieht es aus, wenn die endgültige Registrierung nicht erfolgt. Muss die gezahlte Vergütung zurück erstattet werden?
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Es handelt sich um eine befristete Registrierung nach § 33 BtoG.
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Meine Frage zur Dauervergütungsfestsetzung für vorläufig registrierte Betreuer ist hier irgendwie untergegangen. Ich habe Bedenken dagegen, da die Sachkunde noch nicht vollständig nachgewiesen ist und die vorläufige Registrierung aufgehoben werden kann. Wie wird das hier gesehen? Wird Dauervergütung auf für vorläufig registrierte Betreuer festgesetzt?
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Dankeschön!
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Hallo,
der deutsche Erblasser war zuletzt wohnhaft in Dänemark. Seine Erben wohnen in Deutschland und wollen die Erbschaft ausschlagen.
Dänemark nimmt an der EU-ErbrechtsVO nicht teil.
Kann ich die Erbausschlagung hier aufnehmen und den Erben aushändigen, damit diese die Erklärung in Dänemark einreichen? Oder bin ich zuständiges Nachlassgericht, weil der Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit hatte?
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Wie läuft das Verfahren dann praktisch ab, wenn ich davon ausgehe, dass die Zustimmungserklärung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist? Erteile ich dem Betreuer vorab die Genehmigung, die Zustimmungserklärung abzugeben, er geht dann zum Notar und lässt die Erklärung beurkunden?
Ich kann ja eigentlich nur Erklärungen des Betreuers, die er bereits abgegeben hat, genehmigen.