Bei mit kommt es oft vor, dass insgesamt die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt wird und nicht gewollt ist, dass über einen Teilbetrag schon ein Beschluss gemacht wird.
Das geschah in meinen Fällen bislang immer, selbst wenn das Jugendamt als Beistand den Antrag gestellt hatte.
Geht die Gesetzesänderung (Teilfestsetzung von Amts wegen auch ohne Antrag) ggf. an der Realität vorbei?