Der Beschluss ist meiner Meinung nach überflüssig und schafft mehr Probleme als er löst.
Der Beschluss schafft überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Staatskasse das Geld behalten zu dürfen (und ggf. Teile an den RA weiterzuleiten).
Wenn der PKH unberührt bleibt, besteht die Sperre des §122 I ZPO fort. Mithin ist schon die Rechnung selbst rechtswidrig.
Zahlungen wären an die Partei zurückzuerstatten (Abschnitt 1 Nr. 3.2 DB-PKH) .
So sehe ich das auch. Davon abgesehen, würde die hiesige Justizkasse ohne Beschluss gar keine Zahlungen entgegennehmen.