Frog will wohl darauf hinaus, dass er sich die Notwendigkeit der Kosten (trotz Beleg) erläutern lassen würde, wenn er gar keine Notwendigkeit dafür sieht, dass das Testament in amtliche Verwahrung genommen wird.
Dies dürfte das Entscheidende sein: Warum hat der Betreuer das Testament in amtliche Verwahrung gebracht?
Weil der Betreute dies wünscht oder weil der Betreuer nicht weiß wohin er sonst damit soll?
Insbesondere sollte sich der Betreuer fragen, warum hatte der Betreute das Testament bislang nur in der Wohnung? Vielleicht weil er (ausdrücklich) keine amtliche Verwahrung wünschte (zB wegen der Kosten, weil das Testament dann nicht greifbar ist,...) oder weil er zB gar nicht wusste, dass es die amtliche Verwahrung gibt, ... etc.
Zu weiter oben: Mit entsprechender Vollmacht kann sowohl ein gewillkürter Vertreter oder auch ein gesetzlicher Vertreter (Betreuer mit entsprechenden Aufgabenkreis) ein Testament in die amtliche Verwahrung bringen. Der Wille des Vertretenen ist dabei "nur" im Innenverhältnis zu beachten.