Hallo zusammen,
da ich mit Vergütungsfestsetzung von Nachlasspflegern keine Erfahrung habe und zu meinem Problem nichts finden konnte, bräuchte ich Hilfe.
In einem vermögenden Pflegschaftsverfahren hat ein Wechsel des Nachlasspflegers (aus gesundheitlichen Gründen) stattgefunden.
Jetzt wurde für den alten Pfleger ein Vergütungsantrag gestellt? Braucht man in so einem Fall auch einen Verfahrenspfleger oder kann dann der neue Nachlasspfleger für die unbekannten Erben angehört werden?
Dazu kommt in meinem Fall aber nun noch, dass der neue Nachlasspfleger quasi für den alten alles abwickelt, sodass der Antrag im Endeffekt vom neuen erstellt wurde. Muss ich also in meinem Fall zwingend einen Verfahrenspfleger bestellen?
Danke!