Die Dolmetscherkosten werden "ganz normal" in die Gerichtskosten eingestellt, vgl. Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, Teil 1: Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) Anlage 1 (zu §3 Absatz 2) Kostenverzeichnis Teil 2 KV FamGKG Nr.2005 Rn. 9, beck-online:
Das ist schon klar. Aber die Frage war ja, ist Kostenschuldner nur diejenige Partei, für die der Dolmetscher erforderlich war, oder haftet die andere Partei mit für diese Kosten?