(Nebenbei: So etwas kann natürlich u.a. dazu führen kann, dass die Auflösung alter Erbengemeinschaften (wie jetzt eben hier (wobei es keine alte Erbengemeinschaft ist), die seit Jahrzehnten im Grundbuch stehen (oder eben nicht drin stehen) scheitern bzw. ein Betreuer benötigt wird, nach diesem Hinweis wird die Einschränkung meisten nicht mehr gewünscht.)
Mag sein, aber es ist typiscehrweise ja nicht gewünscht, dass die Erbengemeinschaft dadurch bereinigt wird, dass einer der Erben die anderen Erbteile unentgeltlich auf sich selbst überträgt. Und dass der Notar es hätte wissen können heißt noch lange nicht, dass die Beteiligten es wussten.
Im Übrigen: dass unentgeltlich an den Bevollmächtigten selbst übertragen wird, kommt ja hier noch erschwerend dazu und spricht erst recht für den evidenten Vollmachtsmißbrauch.