Hallo zusammen,
ich habe einen etwas verzwickten Fall.
Es gab einen Erbscheinsantrag des Antragstellers auf Alleinerbenstellung, der dann vom Richter (streitiges Verfahren) zurückgewiesen wurde. Auf die Beschwerde des Antragstellers ging die Sache ans OLG, welches die Beschwerde als unzulässig verworfen hat wegen Nichterreichens des Beschwerdewertes (fragt mich nicht, wieso - die Begründung habe ich nicht verstanden; meines Erachtens war der Beschwerdewert deutlich erreicht). Es ist, wie es ist. Der Antragsteller wurde nun vom Grundbuchamt aufgefordert, das Grundbuch berichtigen zu lassen (es gibt ja immer noch keinen Erbnachweis). Nach meiner Auslegung und Rechtsauffassung ist die Alleinerbenstellung des Antragstellers relativ eindeutig und er begehrt diesen auch weiterhin.
Ist es möglich, dass er also nochmal einen Erbscheinsantrag (ich soll diesen protokollieren) mit gleichem Inhalt wie damals stellt, auch wenn dieser rechtskräftig zurückgewiesen wurde?
Wenn nicht, was wären dann seine Möglichkeiten?