Alles anzeigenLiebe Kolleginnen und Kollegen,
ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch. Ehefrau A hat für sich und das minderjährige Kind nach dem Erblasser ausgeschlagen.
Nun stellen die Geschwister des Erblassers einen Erbscheinsantrag.
Übersende ich diesen nun der Ehefrau zur Anhörung auch noch oder ist sie komplett raus? Die Ausschlagung für das minderjährige Kind wurde familiengerichtlich genehmigt.
Liebe GrüßeLuisa
Liegt denn die Genehmigungserklärung des Familiengerichts für das minderjährige Kind vor?
Wie ist denn der Nachlasswert?
Ich habe es schon mal so gemacht, dass ich (sofern die Ausschlagungserklärung beim AG protokolliert wurde), Kosten aus dem Nachlasswert nacherhoben habe, bevor ich den Erbschein erteile. Dann bekommen die Ausschlagenden ja nochmal mit, wie der Wert ist.
Direkt anhören mache ich aber nicht.
luisamariexx Es wäre nett, wenn Du hier noch antworten würdest, damit wir Deine Fragen abschließend beantworten können.