Ich stehe auf dem Schlauch und belebe das Thema daher wieder, da mein Fall ähnlich ist.
Mein Fall:
Präventivgewahrsam nach § 35 PolG NRW wird per amtsgerichtlichem Beschluss für zulässig erklärt, die Fortdauer angeordnet und befristet.
Der dem Betroffenen im Termin beigeordnete Rechtsanwalt legt Rechtsmittel ein.
Das Landgericht hebt den Beschluss daraufhin auf und beschließt:
"Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen hat das Land NRW zu tragen (§§ 81 I 2, 430 FamFG)."
Der Vergütungsantrag liegt nun dem Amtsgericht vor und ich frage mich, wer für das Festsetzungsverfahren zuständig ist bzw. aus welcher Kasse die Anweisung erfolgt.
Ein Kollege würde die Akte an die Bezirksrevisoren zur Stellungnahme schicken.
Aber ich glaube nicht, dass sie dafür zuständig sind, da die Kostenentscheidung nicht zulasten der (Justiz-) Landeskasse ergangen ist, sondern sich gegen das "Land NRW" richtet.
Nur leider weiß ich nicht, durch wen das Land NRW dabei vertreten wird und wem ich die Akte schicken soll.
Aus der Vertretungsordnung JM NRW bin ich nicht wirklich schlau geworden.
Ich hoffe daher auf eure Hilfe.