Vorstand des Vereins: Vors., stell. Vors., Schatzmeister, Schriftfüher, Beisitzer.
Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied (der stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister). Sie bilden zugleich den geschäftsführenden Vorstand gem. § 27 BGB. Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands ist einzelvertretungsberechtigt.
Was soll ich jetzt eintragen?