Ich muss mich hier anhängen:
Antrag Aufgebot Grundschuldbrief, ursprüngliche Gläubigerin: Bank A, privatschriftlich abgetreten an Bank B inkl. Briefübergabe. Eidesstattliche Versicherung von Bank B, dass der Brief dort nicht mehr vorliegt und gemeinsam mit der Löschungsbewilligung vor Jahren an den Eigentümer versandt wurde, liegt mir vor. Außerdem habe ich eine Kopie der damaligen privatschriftlichen Abtretungserklärung.
Eventuell bin ich ein bisschen Grundbuch-geschädigt, aber reicht mir die private Abtretungserklärung? Bzw. würde sie bei mir als Gericht für das Aufgebotsverfahren reichen, für die spätere Löschung im GB aber nicht, sodass ich (in vorauseilendem Gehorsam für die Kollegen beim GBA) schon eine notarielle Abtretungserklärung anfordern könnte/sollte?
(Zweifel daran, dass die Unterlagen beim Eigentümer verschwunden sind, habe ich keine)