Guten Morgen,
eine Kollegin von mir schreibt mir folgenden Fall:
zack, das erste Problem…
vielleicht ist es aber auch kein Problem.
Eine Mutter hat für ihre Kinder innerhalb der Ausschlagungsfrist am 20.12.2022 die Ausschlagung erklärt.
Den Antrag auf fam. Genehmigung hat die Nachlassabteilung aber leider erst gestern (02.01.2023) an die F-Abt. weitergeleitet.
Hat die Mutter nun ein Problem, da die Ausschlagungsfrist schon seit dem 28.12.2022 abgelaufen ist? Wäre ja irgendwie unfair, nur weil die Geschäftsstelle der Nachlassabteilung knapp zwei Wochen braucht, um einen Antrag weiterzuleitet.
Ist das ein Fall von höherer Gewalt?