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Das wollte ich auch nicht damit sagen.
Es existiert aber eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über die PKH, die auf einer zur Zeit der Entscheidung erfolgten Berechnung beruht.
Wenn diese bereits damals inhaltlich falsch war, hätte der Revisor als Vertreter der Staatskasse dagegen Beschwerde einlegen müssen. Da dies nicht geschah, kann ich bei einer Überprüfung der PKH, die nur dazu dient, die Berechnung des Ursprungsbeschlusses an eine eventuelle Verbesserung oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen, nicht meine rechtliche Sicht an die Stelle des Richters setzen.
(Anderenfalls müsste du bei der Überprüfung nach einem Jahr dann auch konsequenterweise ggf. Raten ab dem Bewilligungszeitpunkt anordnen, weil du den Kredit X im Gegensatz zur Ansicht des Richters nicht für berücksichtigungsfähig hältst.)
Das OLG BB dürfte da auch so ziemlich allein auf weiter Flur stehen mit seiner Meinung.
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Ich entscheide aber ja gerade nicht rückwirkend, sondern anhand der zum jetzigen vorliegenden Sach- und Rechtslage. Wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben, rechne ich neu. Mit den jetzigen Freibeträgen etc. Die Meinungen der Obergerichte ändern sich ja ständig was die Anrechnung von Versicherungen, Mietnebenkosten, Fahrtkosten usw. usf. angeht. Soll ich jetzt eine Kladde führen, was die am 01.03.201X die tagesaktuelle Meinung des Richters X und des X. Familiensenats war?
Die P/VKH-Bewilligung steht ja extra unter dem Vorbehalt der Änderung. Dabei trifft das Gericht eine m.E. neue Entscheidung, aber eben nur ex nunc.
Wie soll ich denn die Meinung des Richters auch herausbekommen? Er hat nur geschrieben "ratenfrei". Warum er das so sieht, dass weiß ich im Regelfall nicht. Das Einzige was man kritisch sehen kann, wäre ein Durchschlagen von Einkommensänderung auf das Vermögen.
Mag sein, dass unser OLG recht hart entscheidet, aber es bekommt ja fast jeder PKH, da sollte er wenn etwas da wenigstens Raten zahlen..
Nix für ungut.... :):) kann man natürlich alles anders sehen.