Beiträge von Rpfl_Andreas

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    hier kommt die neue Version 5.7 der PKH/VKH-Berechnungstabelle mit den Freibeträgen, Kindergeld, Bezugsgrössen gem. § 18 SGB IV und den Regelbedarfen ab 01.01.2018.

    Weiterhin habe ich in der Tabelle die Rechtsprechung des BGH zur Kindergeldanrechnung (Beschluss vom 14.12.2016 – XII ZB 207/15) eingepflegt und bei den Mehrbedarfen Alleinerziehende mit Wechselmodell berücksichtigt (BSG, Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 23/14 R).

    Für die Ungeduldigen ;) wird jetzt am oberen Rand ständig der aktuelle Ratenbetrag während der Bearbeitung eingeblendet (diese Anzeige wird nicht gedruckt).


    Für Fragen, Anregungen, Kritik etc. bin ich wie immer dankbar.... :D

    Wer in die Mailingliste für Änderungen und Aktualisierungen aufgenommen werden will, bitte PM mit der Emailadresse an mich oder über die Newsletterfunktion der Homepage....

    LG
    Andreas

    Hier ein Ausschnitt aus der Tabelle:

    Die Optionen 18+ J. erwerbst. und 14-17 J. erwerbst. sind auszuwählen, wenn die unterhaltsberechtigte Person Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezieht. Hier wird dann das Einkommen mit einem extra Erwerbstätigenfreibetrag bereinigt und dann erst auf den Freibetrag angerechnet.
    Bezieht die Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit (z.B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss etc.) einfach die Option 18+ J. etc. auswählen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    hier die neue Version der PKH/VKH-Berechnungstabelle mit den Freibeträgen, Kindergeld, Bezugsgrössen gem. § 18 SGB IV und natürlich den Regelbedarfen ab 01.01.2017.

    Für Fragen, Anregungen, Kritik etc. bin ich wie immer dankbar....

    Wer in die Mailingliste für Änderungen und Aktualisierungen aufgenommen werden will, bitte PM mit der Emailadresse an mich oder über die Newsletterfunktion der Homepage....

    LG
    Andreas

    PS: Mit dieser Version "lebt" die Tabelle schon 10 Jahre :eek: :eek: :eek:

    Die PKH-Tabelle ist in einer neuen Version verfügbar.

    Es gibt jetzt eine Kurzberechnungstabelle, die für Beratungshilfe oder einfache Fälle eine schnellere Berechnung ermöglicht.
    Sollte man während der Bearbeitung feststellen, dass sie doch nicht reicht, ist das kein Problem. Alle eingegebenen Beträge werden automatisch in die Langversion übertragen, sodass ein Wechsel jederzeit möglich ist. Nur die getroffenen Auswahlen in Ausklappmenüs müssten von Hand übertragen werden.

    Viele Grüße aus der Brandenburg

    Ich entscheide aber ja gerade nicht rückwirkend, sondern anhand der zum jetzigen vorliegenden Sach- und Rechtslage. Wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben, rechne ich neu. Mit den jetzigen Freibeträgen etc. Die Meinungen der Obergerichte ändern sich ja ständig was die Anrechnung von Versicherungen, Mietnebenkosten, Fahrtkosten usw. usf. angeht. Soll ich jetzt eine Kladde führen, was die am 01.03.201X die tagesaktuelle Meinung des Richters X und des X. Familiensenats war? :gruebel:
    Die P/VKH-Bewilligung steht ja extra unter dem Vorbehalt der Änderung. Dabei trifft das Gericht eine m.E. neue Entscheidung, aber eben nur ex nunc.

    Wie soll ich denn die Meinung des Richters auch herausbekommen? Er hat nur geschrieben "ratenfrei". Warum er das so sieht, dass weiß ich im Regelfall nicht. Das Einzige was man kritisch sehen kann, wäre ein Durchschlagen von Einkommensänderung auf das Vermögen.

    Mag sein, dass unser OLG recht hart entscheidet, aber es bekommt ja fast jeder PKH, da sollte er wenn etwas da wenigstens Raten zahlen..

    Nix für ungut.... :):) kann man natürlich alles anders sehen.

    Ja macht Sinn, weil ich nämlich bei der Bewilligung was verbockt habe. Hab für den Rentner den Arbeitnehmerfreibetrag angesetzt. Da mir bekannt war, dass Änderungen vorgefallen sind, habe ich gleich eine komplette Neuprüfung vorgenommen.

    Das halte ich für bedenklich, weil die ursprüngliche, im Hinblick auf den Arbeitnehmerfreibetrag fehlerhafte Entscheidung nicht über § 120a ZPO korrigiert werden darf (Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 120a Rn. 10).

    Sorry, das ist m.E. nicht richtig und der Zöller schreibt das auch nicht so.

    Wenn sich die Verhältnisse erheblich gebessert haben, dann erfolgt die neue Berechnung ohne Rücksicht auf die Bewilligungsentscheidung. Man kann dann komplett neu entscheiden. Wenn sich aber nix geändert hat, dann kann die Entscheidung so falsch sein wie sie will. Das wäre nur durch ein Rechtsmittel zu retten (gewesen).

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    die PKH-Tabelle ist in einer neuen Version verfügbar.
    Folgende Änderungen wurde vorgenommen:

    • Möglichkeit zur Anrechnung des Erwerbstätigenfreibetrags bei den Einkommen der Unterhaltsberechtigten
    • Mehrbedarfsberechnung erheblich erweitert
    • Möglichkeit zur Anrechnung des verminderten Parteifreibetrags für Strafgefangene (KG, BeckRS 2013, 06709)
    • redaktionelle Änderungen



    LG aus Brandenburg

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    hier die neue und überarbeitete Version der PKH/VKH-Berechnungstabelle.

    • jetzt mit 5 Kindern
    • komplexe Kindergeldanrechnung (eigene Meinung auswählbar) ;)
    • neues Blatt 2 "Details" für Durchschnittseinkommen und Wohnkostenberechnung
    • allgemein "schöner" gemacht
    • altes und neues Recht jetzt unten umschaltbar (damit nur noch eine Version)
    • Freibeträge, Regelbedarfsstufen und Kindergeld Stand 01.01.2016
    • Anleitung erweitert (RTFM!) :teufel:


    Für Fragen, Anregungen, Kritik etc. bin ich wie immer dankbar.... :schreiben Grosses Dankeschön an die BETA-Tester... :daumenrau

    LG
    Andreas

    PS: Wer in die Mailingliste für Änderungen usw. aufgenommen werden will, bitte PM mit der Emailadresse an mich oder über die Newsletterfunktion der Homepage....

    ### Neue Version 5.4, letzte Änderungen siehe unten ###


    "Aber genug geklagt: Funktioniert denn die Zuordnung als Vertreter, wenn ich die Rolle "sonstiger Beteiligter" vergebe?"

    Wär mir jetzt neu , das mit der Zuordnung beim sonst. Beteiligten
    Von da her habe ich Zweifel :confused: , ob bereits genug geklagt wurde.

    Nein, das geht nicht....

    aber 15.Meridian ist ja aus Sachsen, da ist vieles anders, auch die PL's..... ;)
    Im Rest der Republik gibts die Beistände_ZPO zumindest für VSIMM

    :toot:

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    hier die neue Version der PKH-Berechnungstabelle mit den ab 01.01.2015 geltenden Beträgen (gem. der PKHB 2015). Ebenfalls eingepflegt sind die Regelbedarfsstufen in 2015 für die Mehrbedarfsberechnungen.

    Ebenfalls angehängt ist die Version für Altfälle mit den 2015'er Freibeträgen (incl. Mehrbedarfe, wenn man der Auffassung nicht folgt, dass diese auch für Altfälle gelten, benutzt man Blatt 2 einfach nicht :cool: ).

    Für Fragen, Anregungen, Kritik etc. bin ich immer dankbar.... :schreiben

    LG
    sniper

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    ####### neue Version siehe unten #######