Den Vogel hat letzte Woche eine ASt'in abgeschossen, die mir stolz erklärte, sie habe die Top100 die Albumcharts heruntergeladen.... :daumenrun:daumenrun:daumenrun was soll man da sagen....
Jedenfalls erteile ich im Regelfall nur einen BerHiSchein, die restlichen 99 Briefe muß man selbst beantworten.
Peinlich für die ASt'er ist nur, wenn sie mit Ehefrau erscheinen und Filme wie "Nachbarinnen mit dicken XXXX werden durchgeXXXX" beschafft haben ..... aber den Schein gabs trotzdem....
Beiträge von Rpfl_Andreas
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Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Filesharing dabei ist ist der neue Spitzenreiter in den BerHi-Themen zu werden. ALG II wird abgehängt. Ich kann die Briefköpfe schon sehen, wenn die Leute zur Tür reinkommen.
Ständig sitzen Mütter mit roten Augen vor mir, die nicht einmal wissen was eine IP-Adresse ist. Tja und Kevin beteuert, nur dieses eine Album runtergeladen zu haben....
Internetrecht...... die Spezialisierung mit Zukunft..... -
V 3.4 ### mit der Kindergelderhöhung ###
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Dann ist ja schön ,dass die Excel-Tabelle für Dich passt.:(
ja, natürlich... .....ich kann den Einwand jetzt nicht wirklich verstehen
Es steht Dir aber doch frei die Tabelle für Deine Rechtsauffassung anzupassen, ich habe die Formel für die Fahrtkostenberechnung nicht gesperrt...
Wenn Du Hilfe brauchst, melde Dich einfach.... -
das OLG Brandenburg ist vor einiger Zeit auch auf 5,20€/40km-Schiene eingeschwenkt (OLG BRB, FamRZ 2008, 158). Aufgrund der Reformierung der DVO zu § 82 SGB XII zum 1.1.2005 wäre der Ansatz vom Gesetzgeber so gewollt und auch nicht überholt.
Entsprechend mache ich das auch (siehe excel-Tabelle) -
Stinker sind ja normal..... aber das ist wirklich zuviel....
da gibts nur: rausschmeissen und beim Chef stark sein
Aber aus diesem Grund habe ich die nagelneuen Polsterbesucherstühle gegen das lackierte Hartholzmodell ersetzen lassen. Ansonsten Fenster auf und Pullover in der Sprechzeit an!!!!
Dank Schweinegrippe habe ich jetzt endlich auch dienstlich geliefertes Desinfektionsmittel.... -
Tja, das ist eben das Ergebnis der Auffassung unseres lieben OLG....
Zur Aufhebung der Beiordnung gem. § 48 II BRAO hatten wir ja auch schon eine Entscheidung, dass zumindest eine EMA-Anfrage zumutbar ist.... (BeckRS 2009, 04203).
Ich führe das gesamte PKH-Verfahren mit dem RA, d.h. Ratenmahnungen, Nachfragen, Beschlüsse etc. darf er alles in Emfang nehmen...
Leider habe ich das Gefühl, dass manche RA'e das irgendwie boykottieren.... aber hier schlägt § 85 II ZPO knallhart zu....
Im Ergebnis führte das schon zu mehreren neuen Beratungshilfescheinen... -
Erstmal vielen Dank an die RASYS-Truppe, Ihr macht das super.
Könnt Ihr in die Gewaltschutzformulare eine VKH-Abfrage einbauen?
Beantragt doch fast jede(r).....
thx
A -
V3.3 ### incl. FamFG ###
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vielleicht mal zu Entwirrung:
Grundwehrdienstleistende (GWDL) = 9 Monate = geringer Wehrsold
Freiwilligwehrdienstleistende (FWDL) = bis zu 23 Monate = Wehrsold + erhebliche Zulagen ab dem 10. Monat
Soldaten auf Zeit = 2-12 Jahre ~ Beamte auf Zeit
Berufsoldaten ~ Beamte auf Lebenszeit
In den Auslandseinsatz werden keine GWDL geschickt!
Ich wüßte anderseits nicht, warum die (hohe) Auslandszulage nicht PKH-relevant sein sollte. Das die am Hindukusch verdient wird, ist zwar nicht gerade angenehm, aber es ist eine Erschwernis- und Gefahrenzulage und die sind Einkommen. -
Außerdem kann es einen Erwerbsanreiz, der ja zumindest auch mit dem Bonus bezweckt wird, somit nicht geben.
Die Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 12/6963) nennt als Ursache für den Freibetrag:
Zu dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf ist außerdem der Mehrbedarf Erwerbstätiger zu rechnen, der die durch die Erwerbstätigkeit bedingten erhöhten privaten Bedürfnisse abgelten soll (vgl. BVerfGE 87, 153 <170 ff.>)
Ziel ist also der Schutz des Existenzminimums, aufgegeben vom BVerfG...
Ich mache es mir hierbei im allgemeinen relativ einfach, jeder der sich heute vom Sofa erheben muß um zu seinem Geld zu kommen bekommt den Freibetrag. -
kurz gesagt
Rente: nein
Wehrdienst: ja
Da ich beim §115 ZPO bisher keine Definition gefunden habe, biete ich hier mal die zu § 30 SGB II zur entsprechenden Anwendung an
Erwerbstätigkeit erfasst jede auf das Erzielen eines zu berücksichtigenden Einkommens gerichtete Verwertung der eigenen Arbeitskraft gegen Entgelt, in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis oder selbständige oder freiberufliche Tätigkeit (Eicher/Spellbrink/Mecke, 2. Aufl 2008, § 30 SGB II Rn 11)
Ob das unfreiwillig geschieht oder man einfach grüne Klamotten mag, darauf kommt es m.E. nicht an. Die Frage ist bei einem GWDL allerdings akademisch, der Wehrsoldsatz liegt doch unter 300 €.... -
PKHB 2009 eingepflegt......
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komme ich zu dem Ergebnis, dass es für die Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung m. E. keine überzeugenden Gründe gab.
meinem OLG ist unsere Meinung leider so was von egal.....
aber auch meine Hoffnungen liegen jetzt beim BGH
bis dahin können wir unser OLG leider nicht dauerhaft ignorieren. -
OLG Brandenburg, Beschl. 10.08.2001, FamRZ 2002, 403, 03.03.2004, FamRZ 2005, 47
Dazu wäre anzu merken, dass die genannten Entscheidungen teilweise überholt sind. Das BrandenbOLG (zumindest 2 FamSenate) hat sich dem BAG angeschlossen (Rpfleger 2008, 265).
Ich bin also jojo's Leidensgenosse.... -
hier die Neufassung meiner Tabelle nach den neuen Kindergeldregelungen...
V2.1 ### Datei repariert (Erwerbstätigenfreibetrag) ###
V3.0 ### Makros entfernt, sollte jetzt auch unter Nicht-Microdoof-Proodukten lauffähig sein.... ###
V3.1 ### Korrektur beim Ehegatten ###
V3.2 ### PKHB 2009 ### -
hat für mich eigentlich nur den Zweck, es den Kindern später mal zu ermöglichen, nachzuvollziehen, was sie alles geerbt haben.
Sorry, aber diese Auffassung ist für mich nicht haltbar. Zweck des § ist der Schutz der Vermögensinteressen des Kindes (BT-Drucks. 8/2788 S. 38) und hier hat das FamGer ein Wächteramt um notfalls Maßnahmen gem. §§ 1666, 1667 BGB in Betracht zu ziehen. Mit einer formalistischen bloßen Entgegennahme der Schriftsätze ist es in keinem Fall getan.
Der Gesetzgeber traut den Eltern schon zu, selbst erst mal alles Notwendige zu bedenken und zu veranlassen
das sehe ich anders.... -
Supertabelle.......
wen es interessiert für den hänge ich mal meine kleine Tabelle ran
## alte Fassung, neue siehe unten ### -
ich liebe diese Anträge....
In einer F-Sache ist Beschluss nach § 11 RVG ergangen, jetzt möchte die RA'in die Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel. Nach Studium der Verordnung und des bekannten bayerischen Skripts habe ich so meine Zweífel, dass das mit so einem Beschluss überhaupt geht.... -
Standardtext unseres OLG:
Das teilweise Schwärzen von Kontoauszügen ist im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung der Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht zulässig.