Hab heute die Akte wegen eines anderen Falls mal wieder auf dem Tisch.
Zum Sachverhalt noch folgender Nachtrag:
Der VB listet die titulierten Beträge wie folgt auf:
I. Hauptforderung: 4.735,83 €
II. Verfahrenskosten: 411,15 €
III. Nebenforderungen:
1. Mahnkosten: 10,00 €,
2. Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit: 366,34 €
IV. Zinsen:
1. laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung I:
Zinsen von 5 % Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 4.735,83 € vom (...) bis (...): 248,77 €
2. hinzu kommen weitere laufend Zinsen zu Hauptforderung I:
Zinsen von 5 % Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 4.735,83 € ab 21.11.19
3. hinzu kommen weitere laufend Zinsen zu Nebenforderung III.1:
Zinsen von 5 % Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 10,00 € ab 12.08.18
Die im Antrag geltend gemachten und nachgewiesenen Zwangsvollstreckungskosten betrugen 459,37 €.
Die Eintragung wurde beantragt in Höhe von 6.231,46 €, somit der im Titel ausgewiesene Gesamtbetrag zzgl. Vollstreckungskosten.
Daher hatte ich nur das fehlende Gemeinschaftsverhältnis der Gläubiger moniert.
Wie sich aus der obigen Auflistung ergibt, sind die Zinsen im Titel auch als eigener separater Punkt und nicht unter dem Punkt "Nebenforderungen" aufgeführt.