Nach der aktuellen WEG-AVA sollen die Pläne das Format A3 nicht überschreiten.
Im BeckNotar-HdB, § 3. Wohnungseigentum Rn. 32, beck-online steht allerdings, dass die Pläne A3 nicht überschreiten dürfen.
Wenn wir es ganz genau wissen wollen (§ 3 Absatz 3):
Zitat(3) Dem Antrag ist eine Bauzeichnung beizufügen. Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung in zweifacher Ausfertigung beizufügen und darf sie das Format DIN A3 nicht übersteigen. Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist. Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.