Der RV darf für Grundpfandrechte zugunsten beliebiger Gläubiger im Gesamtbetrag von 500.000,00 EUR mit bis zu 20 % jährlich oder einmaliger Zinsen ab not. Bewilligung und NL von bis zu 10 % ausgenutzt werden.
Der Zinsbeginn ist zu unbestimmt, falls da nicht noch mehr in der Urkunde steht. "Ab not. Bewilligung" damit könnte das Bewilligungsdatum vom RV gemeint sein oder das Bewilligungsdatum der Grundpfandrechte selbst.