Beiträge von Schneewittchen

    Wie Araya, mit Ausnahme von "Unterschreiben als Rechtspfleger": In der Sozialgerichtsbarkeit

    - ... gibt es keine Rechtspfleger. Wir sind Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Wir können uns natürlich per Rechtspfleger-Diplom (FH) qualifiziert für unseren Job am (HL)SG qualifiziert haben, aber das ist nicht unsere Amtsbezeichnung. Ergo: "Diplom-Rechtspfleger (FH)" ja, "Rechtspfleger" nein. Die kennt das SGG nicht, also taucht das dienstlich nirgends auf. (Ich schiele gerade auf deine Angabe bei "Beruf", deshalb sage ich das.)

    - ... Hessen - bzw. zumindest an meinem SG - werden die Vollstreckungsaufträge von den Urkundsbeamten unterschriftsreif vorbereitet, aber von den funktionell zuständigen Kammervorsitzenden unterschrieben.

    1 Das ist klar.

    2 Wieder was gelernt, Danke.

    1. Bezog sich auf torade, das hätte ich deutlicher sagen sollen. :)

    Wie Araya, mit Ausnahme von "Unterschreiben als Rechtspfleger": In der Sozialgerichtsbarkeit

    - ... gibt es keine Rechtspfleger. Wir sind Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Wir können uns natürlich per Rechtspfleger-Diplom (FH) qualifiziert für unseren Job am (HL)SG qualifiziert haben, aber das ist nicht unsere Amtsbezeichnung. Ergo: "Diplom-Rechtspfleger (FH)" ja, "Rechtspfleger" nein. Die kennt das SGG nicht, also taucht das dienstlich nirgends auf. (Ich schiele gerade auf deine Angabe bei "Beruf", deshalb sage ich das.)

    - ... Hessen - bzw. zumindest an meinem SG - werden die Vollstreckungsaufträge von den Urkundsbeamten unterschriftsreif vorbereitet, aber von den funktionell zuständigen Kammervorsitzenden unterschrieben.

    Termine vor 14 Uhr von Frankfurt nach Berlin mit der Bahn ist beim derzeitigen Zustand der Bahn eher riskant. Und wenn sie zu spät kommt, kassiert sie ein VU, das kann man ihr eher nicht zumuten.

    Wie Tom. Bin vor einer Weile mit dem ICE von Hessen (eine Stunde hinter Frankfurt) nach Berlin gefahren und huiiiii... Verspätungen galore, obwohl meinem ICE Vorrang gewährt wurde. Da habe ich für die Teilstrecke insgesamt den halben Tag verbraten. Privat ist das ärgerlich, aber unproblematisch, bei einem Gerichtstermin um 12 Uhr wäre ich allerdings eher tags vorher angereist. Da nimmt man sich lieber etwas Puffer mit.

    100 € halte ich für eine Hotelübernachtung in Berlin außerdem nicht für übertrieben. Aufpassen muss man bei der Erstattung der Hotelkosten nur bei der Umsatzsteuer (nicht aus Versehen doppelt geben) und dem Frühstück/den Mahlzeiten (die sind mit dem Tagegeld abgegolten). Wenn sie Verpflegung dazugebucht hat, muss diese rausgerechnet werden.

    Störtebecker: Merci!

    Tatsächlich ist es, wenn man nach den Stellenausschreibungen geht, für Rechtspfleger gar nicht so einfach in anderen Landesbehörden außerhalb der Justiz was zu finden, da viele Stellen ab A9 und aufwärts eben ein abgeschlossenes Studium mit Bachelor/Master in verwaltungstechnischen Studiengängen vorschreiben. Dazu zählt das Rpfl-Studium nicht und Verwaltung ist ja auch kein Teil des Rahmenlehrplans. Und wenn man dann keine Erfahrung in Personalverwaltung hat, gehen die Chanchen gen Null.

    Och.

    Nicht so pessimistisch bitte.

    Das Rpfl-Studium ist per se in einigen Bundesländern mit dem Studium der allg. Verwaltung gleichgestellt, d. h. die Voraussetzungen für die Stellenbesetzung liegen schon vor. Man hat die Befähigung erworben, sich in komplexe Sachverhalte wie Verwaltungsakte, Waffen- oder Baurecht schnell einzulesen und fit machen zu können.

    Überdies bieten einige FHs auch sog. Nachschulungen für die Verwaltungslaufbahn an, wo man bspw. alle "Querseinseiger" fit macht für das jeweilige Landesrecht. Es soll sogar einige Dienstherren geben, welche einem wechselwilligen Rechtspfleger diese Schulung bezahlen...

    Japp. Hessen hat das auch und wenn man hier Anwärter war, wird man in der Einarbeitungsphase beim LSG inzwischen auch mit Verwaltungsaufgaben vertraut gemacht.

    Wenn man allerdings weder die Rechtssachen mag, die einem als Rechtspfleger am Gericht/der StA angeboten werden, noch die Aufgaben in der Personalverwaltung, sehe ich nicht mehr viele Arbeitsbereiche, die eine Landesjustiz einem Diplom-Rechtspfleger anbieten kann. Da wäre ich aber ehrlich gesagt wieder mehr bei "falsche Berufswahl" denn "Justiz muss was ändern".

    Ich sitze in Unterbesetzung auf einer grundsätzlich mit A12 bewerteten Stelle und die A12 scheint gerade abgezogen worden zu sein. Was mich nicht groß stört und ich im Gegenteil (für einen begrenzten Zeitraum) auch auf meine Zustimmung trifft. Ich kann in nächster Zeit sowieso nicht A12 werden und die Kollegin, für welche die Stelle "von mir weg" geholt wurde, geht deutlich genug vor mir in Pension. Wenn die A12 "bei mir" nur ungenutzt rumläge, ist sie (übergangsweise) bei der Kollegin in aktiver Nutzung besser aufgehoben.

    Dass ich das locker sehe, liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Sozialgerichtsbarkeit Hessen "freie Stellen" meiner ganz persönlichen Erfahrung nach nicht frei lässt. Das habe ich hier am eigenen Leib (positiv) erfahren und geht dann wohl konträr zu bazongas Erfahrungen in Berlin.

    Allgemein zum Ausgangspost bzw. Nrn. #4-#7:

    #4 - Personalentwicklung:

    Da bin ich bei Araya. So viel Eigenverantwortung sollte jeder haben, a) zu der Berufswahl zu stehen, die er getroffen hat oder b) wenn diese sich warum auch immer als falsch herausstellt (kann passieren) sich selbst darum zu kümmern, wie es weitergehen soll.

    #5 - eine Stelle in Unterbesetzung bekleiden ist unfair:

    Nö, ist es nicht. Wenn man jemand "ausbeförderten" beerbt, dauert es in der Regel eine ganze Weile, bis die Arbeitsqualität des Einsteigers die des Vorgängers erreicht. Bis der Neue nicht genauso gut ist wie der Alte, ist die Unterbesetzung gerechtfertigt. Das hat dann nix mit "Hochbuckeln" zu tun, sondern damit, seinen neuen Job gescheit zu lernen. Zu letzterem sehe ich den Dienstherr allerdings auch in der Fortbildungspflicht.

    #7 - Das JM hat auch Rechtspfleger, und die müssen nicht als Rechtspfleger arbeiten:

    _bazonga_: Ich meine das jetzt wirklich nicht patzig: Was hindert dich denn, zum JM zu gehen? Deine Aufgaben an deinem Gericht reizen dich nicht, die Aufgaben, die das JM hat, schon - die Lösung scheint mir da doch sehr offensichtlich zu sein?

    Nicht vergessen:

    Nicht nur die drei NRW-OLGs stellen Anwärter ein, sondern auch das LSG NRW. Ob die anderen Mittelbehörden der NRW-Fachgerichtsbarkeiten auch selbst einstellen oder ihren Bedarf beim nächsten OLG mitlaufen lassen, weiß ich nicht, aber die Fachgerichte haben die meisten Bewerber ja nicht auf dem Schirm.

    Ich meine, das LSG NRW stellt nicht ein. Mein Wissensstand ist, dass nur die OLGs in NRW einstellen und der Bedarf darüber gedeckt wird. Anders ist es m.W.n. in Niedersachsen.

    Ich kenne ein paar Leute aus der Fachgerichtsbarkeit NRW, darunter eine Kollegin beim LSG. Die wurde nach meiner Kenntnis schon als Anwärterin über das LSG NRW eingestellt. Ein paar Jährchen her ist das aber auch schon (und ich bin ja nicht in NRW).

    Wir in Hessen machen es auch so, dass neben den OLGs auch die Mittelbehörden der Fachgerichte ihre Anwärter selbst einstellen - Anruf bei den jeweiligen Personalabteilungen (egal welches Bundesland) kann ja nicht schaden, mehr als "Nee, ruf mal das OLG an" sagen können die schließlich auch nicht.

    Fachgericht hier mit schon lange keiner Ahnung mehr von Beratungshilfe selbst. Wohl aber vom Stichwort "Schlechtleistung bei PKH". Das waren sehr, sehr, sehr seltene Fälle, aber wo so ein Vortrag wie in #1 von PKH-Parteien kommt, kann man sich m.W.n. (und das würde ich analog bei Beratungshilfe machen) mal an die Bezirksrevision wenden. Da nimmt ein Anwalt die Vergütung aus Landesmitteln und tut eventuell nichts dafür? Könnte ein Fall von durch die Bezirksrevision geltend zu machender Schlechtleistung sein.

    Ist aber mehr ein Strohhalm denn erprobte Praxis für mich (ich hätte da tatsächlich mehr von der RAK erwartet).

    Dann scheidet das leider aus.

    Sprich mit Deinem OLG und dem OLG des Ziellandes über eine Freigabe und Neueinstellung. Ein echter Tausch hat nach dem, was ich hier im Forum so gelesen habe, Laufzeiten bis zu 10 Jahre.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

    ... oder einer anderen Oberbehörde, die einstellt... (Fachgerichtsbarkeiten tun das auch, *hust hust*, und die sind mitunter sehr viel schneller als 10 Jahre)

    Vielen Dank für die viele schnellen Antworten. Das macht mir echt Mut :)

    Bewerben würde ich mich in NRW. Habe auch gesehen, dass es einen neuen Standort in Essen gibt. Ich vermute mal da werden die Zeiten ähnlich sein. 😊

    Werde mich mal mit dem Bewerbungsverfahren vertraut machen.

    Nicht vergessen:

    Nicht nur die drei NRW-OLGs stellen Anwärter ein, sondern auch das LSG NRW. Ob die anderen Mittelbehörden der NRW-Fachgerichtsbarkeiten auch selbst einstellen oder ihren Bedarf beim nächsten OLG mitlaufen lassen, weiß ich nicht, aber die Fachgerichte haben die meisten Bewerber ja nicht auf dem Schirm.

    Bin gespannt, wer jetzt noch groß die Beamtenausbildung für den mittleren Dienst macht, wenn sich das finanziell nicht lohnt.

    Eine Antwort hat meine Belegschaft mir vor ein paar Monaten schon gegeben:

    Die Probleme, die wir mit der Nachwuchsgewinnung im mD JETZT haben, hängen auch mit dem Gehalt zusammen, dass die Angestellten JETZT verdienen. Mit der Anhebung auf E9a wird das Gehalt im mD aber attraktiver. Gleichzeitig wird die Laufbahn des gD weniger attraktiv.

    Kann ich so nicht bestätigen. Mir sind hier nach der BAG-Entscheidung bereits geplante Besetzungen für den mD geplatzt, da der Bewerberkreis auf E9a hofft und man sich dann die Anwärterzeit sparen kann. Der errechnete Nettounterschied zwischen mD-Einstiegsbesoldung/PKV und E9a/GKV war da nicht interessant genug.

    Ich kehre erstmal zurück zu "Abwarten, Tee trinken, den jährlichen Widerspruch gegen meine Besoldung bei der Bezügestelle einreichen". :cup:

    Ich sehe bei #1 zu b) nicht den Bezug zu Art. 271 des StGB der Schweiz. Wenn ein deutsches Gericht ein schweizerisches Gericht ermächtigt, mit einem in Deutschland wohnenden Zeugen unmittelbar in Kontakt zu treten, liegt doch schon keine Handlung auf schweizerischem Gebiet vor. :gruebel:

    Ich auch nicht, aber ich bei Rechtsverkehr mit der Schweiz bin ich extra vorsichtig und hebe mir solche Genehmigungen auf. Ich saß schonmal in einer Abteilung, bei der die Schweiz einem Kollegen angeblich das Bundesaußenministerium auf den Hals gehetzt hat, weil der falsch gehustet hat oder so. War vielleicht ein Gruselmärchen zur Sensibilisierung der neuen Kollegin in der Abteilung, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

    Huhu,

    ich kenne nur die Richtung "Zustellung durch mein eigenes Gericht ins Ausland, z.B. Schweiz", weniger Amtshilfeersuchen aus der Schweiz (in die Richtung geht es ja bei dir). Aber:

    #1 zu b) betrifft meine "Lieblingsnorm" aus dem Schweizerischen StGB und die einzige ausländische Norm, die ich aus dem FF kenne:

    Art. 271 StGB (Strafgesetzbuch - 2019) (swissrights.ch) - Verbotene Handlungen für einen ausländischen Staat.

    Wo der in deinem Fall einschlägig sein sollte, sehe ich nicht (die Schweizer Kollegen möchten ja offensichtlich ausdrücklich, dass ihr tätig werdet, da wird sie euch wohl kaum deshalb strafrechtlich verfolgen), aber was man hat, das hat man.

    Würde an deiner Stelle auch mit dem Richter sprechen, bei den Auslandssachen, die ich auf dem Tisch habe (betrifft regelmäßig nur Zustellungen ins Ausland), werde ich nur aufgrund von richterlicher Zuständigkeitsübertragung tätig. Kann allerdings sein, dass der Richter das dann direkt überträgt, so er hier denn darf...

    Wenn die Auflage lautet "5 Jahre im öffentlichen Dienst" (und nicht: "5 Jahre im Dienst des Landes Hessen" o.ä.) wird man da keine Verkettung eines Wechsels vor Ablauf von 5 Jahren mit einer Bezügerückforderung hereinlesen können, weil es in Hessen Personalprobleme gibt.

    Ein Bundeslandwechsel innerhalb der Sollzeit ohne Bezügerückforderungen halte ich für utopisch. Wenn der neue Dienstherr/Arbeitgeber dann nicht "freikauft", wird's schwierig.

    (Nochmal Vorrede: wir kennen die genaue Auflage nicht.)

    Aber was will Hessen machen? Der Anwärter nimmt die Urkunde in Hessen nicht an, Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Bestehen der Prüfung und am nächsten Tag nimmt er die Ernennung in BaWü an. Ich sehe keinen Ansatz für eine Rückforderung bei den üblichen Auflagen.

    Und ich bezweifle stark, dass sich eine Kommune an den Treueschwur der OLGs bezüglich Raubernennungen gebunden fühlt (die hier ja noch nicht mal vorliegt).

    Natürlich kann Hessen die Ablehnung der Urkunde nicht verhindern. Falls die aktuelle Auflage ist, "5 Jahre Landesdienst", geht es mit der Rückforderung eben doch, und dann ist das ein Faktor, den rpfl-hessen mit einbeziehen muss.

    Ich zitiere: "Wir kennen die genaue Auflage nicht". Ja, ganz genau. Ob es die "übliche Auflage" ist, die rona kennt, wissen wir auch nicht. Die Lesart, die ich aus den letzten Jahren kenne (Achtung: rpfl-hessens Kombi war nicht dabei), geht eben genau konträr zu der von rona und BREamter: Sollzeit (und daran gekoppelt eventuelle Rückforderungen) stellt zuerst auf den Verbleib im Landesdienst ab.

    Am Ende wird nur die zuständige Personalabteilung verlässliche Auskünfte treffen können.

    rpfl-hessen: Ich drücke die Daumen, dass mein Pessimismus falsch ist und es ohne Rückforderung klappt. Die Kommunen sind weit überwiegend gute Dienstherrn und BW ist schön. :)

    Hallo ich bin auch beim OLG Stuttgart und würde gerne nach Hessen wechseln. :)

    Einen eigenen Thread aufmachen ist wahrscheinlich sinnvoller; unter einem "Suche Karlsruhe" wird wahrscheinlich niemand, der Hessen bietet, gucken.

    Für Hessen gibt's aber auch das Karriereportal, in dem man Ausschreibungen finden kann.

    Bin übrigens in Hessen und an meinem Gericht ist im Moment noch eine Stelle im gehobenen Dienst frei.

    Da muss ich als hessische Personalerin (1. Instanz) schon aus egoistischen Gründen den Wechsel madig machen. ;)

    Spaß beiseite: Die Personaldecke im gehobenen Justizdienst in Hessen ist aktuell arg dünn. Ein Bundeslandwechsel innerhalb der Sollzeit ohne Bezügerückforderungen halte ich für utopisch. Wenn der neue Dienstherr/Arbeitgeber dann nicht "freikauft", wird's schwierig.

    An der Stelle kommt's dann drauf an, wie sehr du den Wechsel willst.

    Wir kennen Deine genau Auflage nicht. Grundsätzlich reicht aber irgendeine Tätigkeit im ÖD, damit keine Rückforderung möglich ist.

    Den Grundsatz kann ich so nicht bestätigen. Bei Bundeslandwechseln ist nach meinem Kenntnisstand die Pflichtzeit beim alten Dienstherrn zu erfüllen oder man kauft sich durch Rückzahlung frei.