Ich habe die Geburtsurkunde des Kindes, in der der entsprechende Vermerk drin ist.
Die Feststellung ist vom 18.07.1951, sodass die Akten wohl bereits vernichtet sind.
Der Vermerk lautet Vater des Kindes ist xy. Seine Vaterschaft wurde am ... durch das AG .. rechtskräftig festgestellt.
Die Feststellung hat ja nicht die Wirkung der Ehelicherklärung.
Also kein Erbrecht, verstehe ich das richtig?
Der Fall ist etwas blöd gelaufen, da war erst ein Erbschein erteilt, dann ist aufgefallen nichteheliches Kind, dann ist der Erbschein sofort eingezogen worden. (vor meiner Zuständigkeit)
Da das nichteheliche Kind jetzt doch nicht Erbe ist, war der ursprüngliche Erbschein so richtig.