Beiträge von Rechtspflegerin.

    Das ist streitig, ob und sich der Anteil der Ehefrau um 1/4 erhöht im Rahmen des Zugewinns oder?

    Hab jetzt hier auch gelesen, dass ein Erbschein ohne Erbquoten erteilt wurde.

    mhhm, ich hab mit jetzt mal den Süß Erbrecht in Europa bestellt, mal schauen inwieweit da etwas dazu drin steht.

    Ansonsten werde ich wohl versuchen darauf hinzuwirken, dass der Antrag geändert wird. :gruebel:

    Huhu ihr Lieben, ich hab folgenden Fall: Erblasser ist bosnischer Staatsangehöriger, letzter Aufenthaltsort ist Deutschland. Vermögen ist sowohl im Ausland, als auch hier in Deutschland vorhanden. Beidemal auch Grundbesitz. Der Erblasser war verheiratet, es galt Errungenschaftsgemeinschaft bosnischen Rechts. Im Grundbuch sind Erblasser und Ehefrau gemeinsam in Errungenschaftsgemeinschaft eingetragen. Es wurde nun ein Erbschein, beschränkt auf das inländ. Vermögen, beantragt. Der Erblasser hatte zwei Kinder. Ich komme zu dem Ergebnis, dass bosnisches Recht zur Anwendung kommt. Wie sieht es mit den Erbquoten aus? Hat da jemand Unterlagen zu? Ich habe jetzt mal gefunden, dass Kinder und Ehegatte zu gleichen Teilen erben. Also jeder 1/3. Hat jemand gute Literatur oder kann weiterhelfen? Die hier oftmals angegebene Seite der bawürt. Notarkammer existiert nicht mehr :(
    Beantragt wurde beim Kollegen in Vertretung 1/2 die Ehefrau, je 1/4 die Kinder.

    Hinsichtlich der Urkunden wurden mir bosnische Heirats- und Geburtsurkunden vorgelegt.
    Der Erblasser war zunächst verheiratet, hat sich scheiden lassen, neu geheiratet, hat sich scheiden lassen und hat dann nochmal Ehefrau Nummer 1 geheiratet.
    In jedem Falle muss ich mir ja die Urkunden übersetzen lassen.
    Muss ich auf noch was achten?

    Liebe Grüße

    Huhu,

    ich bekomme derzeit reihenweise Anträge von Gläubigern der hiesigen Zwangsversteigerungsverfahren auf Hinterlegung von Geldbeträgen, die im Rahmen der Zuteilung im Teilungsplan der ausgezahlt wurden, den Gläubigern in dieser Höhe aber nicht mehr zustehen.
    Das liegt wohl auch daran, dass die Gläubiger in der hiesigen Zwangsversteigerungsabteilung anrufen und das Geld zurück zahlen wollen und darauf hin vom Rechtspfleger an die Hinterlegungsstelle verwiesen werden.
    Wie handhabt ihr solche Fälle?

    Liebe Grüße

    Bei Lastschrifteinzügen die schon lange laufen und gegebenenfalls sogar schon vor Anordnung der Betreuung erteil wurden, haben die Betreuer immer Probleme die beizubringen und es gibt immer großes Geschrei, was man da anfordern würde...
    Also hier werden die grundsätzlich nie von selbst beigefügt... :motz:
    Aber ich finde die einfachste Art sich etwas zuzuschustern ist doch gerade, wenn man solche Verträge übers Konto des Betroffenen bezahlt. :(

    Huhu,

    ich greife das Thema mal wieder auf.

    Gibt es hierzu noch weitere Meinungen?

    Dann würde man ja aber zwei unterschiedliche Aufgebotsbeschlüsse mit unterschiedlichen Fristen haben.

    Das Aufgebot ist auch nach § 435 zu veröffentlichen.
    (Holzer in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 458 FAMFG, Rn. 4)

    Dann hat man ja unterschiedliche Daten unterschiedlich veröffentlicht?! :gruebel:

    Liebe Grüße

    Huhu ihr Lieben,
    ich wollte mal fragen, wie bei euch die nichteheliche Kinderanfrage verläuft und welche Aussagekraft sie Sterbefallmitteilung des ZTR hat.

    Wenn in der Sterbefallanzeige Hinweise auf Kinder: 0 steht, welche Aussagekraft hat das?

    Müssen da noch zusätzliche Anfragen gemacht werden? (weiße Karte, Standesamt?)

    Liebe Grüße

    Guten Morgen :)

    folgender Fall:

    Strafverfahren:

    Nebenkläger-V wird bereits im vorbereitenden Verfahren tätig.
    Im Hauptsacheverfahren wird die Nebenklage zugelassen.
    Kostenentscheidung: Die notwendigen Auslagen des Nebenklägers werden dem Angeklagten auferlegt.

    Kostenfestsetzungsantrag des Nebenkläger-V gegen den Angeklagten.

    Einwendung des Angeklagtenverterters: Die Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren sei nicht angefallen, da die Beiordnung als Nebenkläger erst danach erfolgt sei.

    :oops::gruebel: Also entstanden ist die Gebühr in jedem Falle, ist klar. Was das Wort Beiordnung hier zu suchen hat, keine Ahnung. Ich bin irgendwie trotzdem irritiert.

    Hat der Zeitpunkt der Zulassung der Nebenklage irgendwelche Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit der angefallenen Gebühren?
    Nein oder?

    NebenklV hat auf die Monierung hin § 48 Abs. 6 RVG ausgepackt.
    Ist ja völlig fehl am Platze, da es hierbei um den Umfang im Verhältnis zur Staatskasse geht.

    Also meines Erachtens sind auch die Gebühren vor der Zulassung der Nebenklage klar erstattungsfähig oder seh ich da irgendetwas nicht?

    Liebe Grüße

    Huhu,

    nochmal zurück zu meinem Fall:
    Die Eltern des für Tod zu erklärenden Verschollenen haben nunmehr mitgeteilt, dass der Sohn ein Familienmensch war und ein gutes -Verhältnis bestanden hat. Verwandschaft im Ausland gäbe es keine. Es wäre daher die Frage, ob ein Fall eines ,,Aussteigers'' vorliegt zu verneinen.

    Da die Polizei nichts unternehmen konnte, da keine Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben waren, kamen die Eltern damals nicht weiter.

    Es gibt weiterhin keine weiteren Spuren bis auf eine letze Abhebung vom Konto im Ausland.

    Zur Exfrau besteht seitens den Eltern kein Kontakt mehr.

    Würdet ihr die Todeserklärung so einleiten? Reicht das aus?

    Liebe Grüße